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Geschrieben von Danyshope am 28.06.2017, 19:52 Uhr

Stimmt IMO soooo nicht

Meines Wissens nach können gleichgeschlechtliche in Deutschland !!! kein Kind gemeinsam adoptieren. Was geht ist das der eine Partner ein Kind bekommt - sei es eben auf natürlichem Wege oder per Befruchtung oder in wenigen Fällen auch durch Adoption und der andere nimmt das Kind an. Das ist aber keine 100% Adoption. Im Fall einer Aufhebung der eingetragenen Lebensgemeinschaft (geschieden wird da nicht weil nicht verheiratet) behält der das Kind der es adoptiert hat und der andere geht im schlechtesten falle komplett leer aus.

Aktuell bleibt den Paaren wohl nur die Möglichkeit im Ausland gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren. Das muss dann anerkannt werden. Wo ist da der Sinn und Verstand?

 
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