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Geschrieben von tonib am 23.12.2016, 10:53 Uhr

Schuldfrage

Das ist eine Frage der Aktivlegitimation, die du ja neulich so frank und frei angenommen hast. Ein Verstoß gegen die Zuständigkeit von Verfassungsorganen berechtigt mich nicht zur Klage - wenn doch, sage mir bitte, wie. Das würde mich wirklich brennend interessieren.

Die CSU hätte es klären lassen können, aber sie wollte nicht. Keine andere Fraktion hat sich dafür interessiert - aus nachvollziehbaren Gründen.

Wenn also das BVerfG ablehnt oder nicht annimmt, muss das nicht heißen, dass kein Rechtsverstoß vorlag.

Anders in England, siehe Gina Miller.

 
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