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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 04.03.2010, 21:08 Uhr

Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung

Wie definieren die das? Was genau ist denn "schwer" für die Versicherungen?

Hat jemand Erfahrungen? Was wäre beispielsweise bei einer Virusgrippe und dergleichen?
Oder genügt ein Schreiben eines Arztes, der die aus medizinischen Gründen von der Reise abrät?

Würde mich mal interessieren. Finde dazu nichts genaues.

LG
S *urlaubsreif!*

 
6 Antworten:

Re: Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung

Antwort von ElliMcBeer am 04.03.2010, 21:19 Uhr

Hi,
leider ändert sich oft sehr viel und da ich seit 2 Jahren "raus" bin aus der Branche ist mein Wissensstand evt. überholt. Aber damals reichte die Erklärung des Arztes wenn man reiseunfähig ist. Allerdings Schwangerschaft nicht inkludiert. Was issn los?

Gruß
Elli

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Re: Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung

Antwort von almut72 am 04.03.2010, 21:19 Uhr

Eine Bescheinigung (nicht reisefähig) vom Arzt reicht.

Huhu und PN!

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Elli

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 04.03.2010, 21:21 Uhr

Alles ok, wir planen nur die "große Reise" ;-))

LG
S

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Re: Reiserücktrittsversicherung - unerwartet schwere Erkrankung

Antwort von flo03 am 04.03.2010, 21:31 Uhr

Wir hatten wegen einer schweren Magendarmvirus und konnte eine Reise nicht antreten. Wir haben ein Attest bekommen vom Doc das wir die Reise auf keinen Fall antreten konnten.Und haben das Geld wieder bekommen.Frag doch einfach mal bei der Flug/Reisegesellschaft nach. Sie können dir da bestimmt weiter helfen.

LG

Claudia

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Re: Und wenn nur einer krank ist?

Antwort von Näppi am 04.03.2010, 22:09 Uhr

ZB das Baby? Tritt die Versicherung für die anderen Personen die gebucht haben mit ein?

Musste mich da mal einklinken, das Thema beschäftigt mich auch!

LG Näppi

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Re: Und wenn nur einer krank ist?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 04.03.2010, 22:14 Uhr

Das weiß ich :-)

Wenn nur einer krank ist, dann tritt die Versicherung für alle Versicherten ein.

Genau wie sie eintritt, wenn es in der nahen Familie einen Todesfall oder schwerste Erkrankung auftritt. Sogar bei einer eintretenden Schwangerschaft ist ein Reiserücktritt versichert (also bei unserer jetzt, da gibts Unterschiede)

LG
S

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