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Geschrieben von Sille74 am 09.10.2015, 22:22 Uhr

Reichsbuerger? Reichsfuehrerschein?

Ich kapier's immer noch nicht ...

Ach so, doch, jetzt. Du meinst diese Leute, die sich fuer "Reichbuerger" halten und mit selbst erstellten Paessen, Fuehrerscheinen etc. herumlaufen bzw. -fahren ...

Auch wenn ich persoenlich deren Verteidigung als Anwaeltin sicher nicht uebernehmen würde, rein (straf)rechtlich gesehen ist der Fall gar nicht so absurd. Falls der Typ, der bei der Kontrolle den "Reichfuehrerschein" vorlegte, eine gueltige bundesrepublikanische Fahrerlaubnis besitzt, kann man ihn ja schon mal nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis anklagen/bestrafen. Es bleibt dann ggf. Urkundenfaelschung, wobei hierfür Voraussetzung ist, dass die unechte Urkunde "zur Taeuschung im Rechtsverkehr" hergestellt wurde. Dar über kann man in dem Fall tatsaechlich streiten ...

 
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