Geschrieben von Zwergenalarm am 16.03.2022, 8:25 Uhr |
Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Nicht falsch verstehen…..ich finde das auch eine gute Maßnahme und es trifft keine Armen.
Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn Privatbesitz/Vermögen im Ausland beschlagnahmt wird, bzw. eingefroren? Ist das durch irgendein Gesetz gedeckt? Geht das Vermögen irgendwann wieder an die Eigentümer zurück? Was passiert, wenn nicht? Wer trägt inzwischen die dafür laufenden Kosten?
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von lilly1211 am 16.03.2022, 8:36 Uhr
Bitte was? Es trifft keine Armen?
Ist dir bewusst dass die allermeisten Russen KEINE Oligarchen sind?
Einer mir sehr nahe Russin in Oberbayern hat die Sparkasse die Konten eingefroren. Sie kann nichts abheben oder überweisen. Ist selbstständig mit eigener Praxis wofür Kredite laufen (die sind geilerweise nicht eingefroren und werden abgebucht).
Ist dir bewusst wie viele ganz normale Menschen durch diese Sanktionen in Probleme geraten?
Ein weiterer Russe den ich kenne ist komplett ruiniert, er lebte gut von einem instagram Account, ein Handwerker Blog. Das funktioniert nicht mehr, die meisten Russen haben kein instagram mehr bzw sind alle Werbekunden weg. 350k Follower hatte er.
Ich bin entsetzt wie es plötzlich sein darf dass man ganz normalen Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft die Konten sperrt!
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 8:45 Uhr
Nein, war mir tatsächlich nicht bewusst, dass es auch den ganz einfachen Russen im Ausland trifft. Umso mehr interessiert mich die Frage nach der rechtlichen Komponente, wenn auch jene betroffen sind, die Putin maximal aus dem Fernsehen kennen, und blöderweise Geld auf einem ausländischen (westlichen) Konto haben.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 8:55 Uhr
Das ist eine gute Frage ..
Bei den Superyachten rechnet man im Schnitt mit 10% jährlichen Kosten für den Betrieb. Das macht bei einer 600 Mio Euro Yacht (Dilbar in Hamburg) theoretisch 60 Mio pro Jahr.
Klar, solange sie nur da steht kostet sie weder Sprit noch braucht sie viele Angestellte.
Aber der Zahn der Zeit nagt trotzdem und die Antriebsanlagen mögen auch nicht allzulange festsitzen. Das ergibt dann trotzdem einen hohen Wertverlust pro Jahr.
Denke Wertverlust wird Pech des eigentlichen Eigentümers sein, aber die Hafengebühren usw Liegeplatzkosten der Werft (die wird sich bedanken, kann ja keine anderen Aufträge annehmen in der Zeit ...) das wird schon aus Steuergeldern finanziert werden.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Niki1980 am 16.03.2022, 9:31 Uhr
Ich glaube nicht, dass die Sperrung der Konten durch die Sparkasse rechtmäßig ist.
Die Sanktionen betreffen ja „nur“ die Personen die Putin-nah sind und sind meines Wissens auf der Sanktionsliste namentlich benannt.
Die Allgemeinheit darf nur kein Geld mehr nach Russland transferieren.
Zum rechtlichen: die EU hat eine Verordnung erlassen, die die Länder jetzt in nationales Recht umsetzen müssen.
Wer für den Unterhalt der materiellen Güter zuständig ist, weiß ich nicht.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 10:06 Uhr
Du verwechselst offenbar Besitz und Eigentum. mach Dir den Unterschied mal klar, der ist nämlich elementar.
Ergibt verschiedene Gesetze, die in Deutschland eine Beschlagnahme beweglicher und unbeweglicher Sachen legitimieren. Es kommt immer darauf an, was und warum beschlagnahmt werden soll. Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich.
So zum Beispiel:
94 StPO
111b ff StPO (Neuregelung der strafrechtlichen. Vermögensabschöpfung in 2017, afaik)
443 StPO
Ich glaube Du willst eher nicht auf solche Dinge wie Beschlagnahme von Wohnungen zur Unterbringung hinaus. Sowas geht natürlich auch.
Am Rande:
Glaubst Du wirklich, dass iN Deutschland Beamte losgehen und irgendwas beschlagnahmen, nur, weil es einem sog, Oligarchen gehört, ohne, dass es eine Ermächtugungsgrundlage gibt?
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Meyla am 16.03.2022, 10:07 Uhr
Arme Russen sehe ich da immer noch nicht.
Wenn deine Bekannte in D lebt kann sie, wie jeder andere deutsche, zum Anwalt gehen und ihr Recht einfordern.
Der Instagrammer…. Das hat nichts mit der staatlichen Subvention zu tun. Insta und FB wurden durch die Betreiber in RU abgeschaltet, nicht durch den deutschen Staat.
Mir tun diese Schicksale leid, aber jetzt laut los poltern hilft halt auch nicht. Man muss genau gucken , was wieso passiert.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Neverland am 16.03.2022, 10:13 Uhr
Sehe ich auch so. Die Konten von in Deutschland gemeldeten Russen dürfen nicht nur deshalb eingefroren sein weil sie die russische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind lediglich eingeschränkt. Wenn sie also nicht mehr über ihr Geld verfügen kann, muss sie sich an die Bank wenden. Sollte lösbar sein.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 10:25 Uhr
< < Glaubst Du wirklich, dass iN Deutschland Beamte losgehen und irgendwas beschlagnahmen, nur, weil es einem sog, Oligarchen gehört, ohne, dass es eine Ermächtugungsgrundlage gibt?>>
Das glaube ich nicht, sondern das war die Frage!
Und auch wenn es wahrscheinlich müßig ist mit dir darüber zu diskutieren, aber ich verstehe nicht, warum es dir nicht möglich ist einfach völlig ohne aggressiven Unterton zu posten, auch wenn es mein Nick ist (wie im konkreten Fall). Dann schreib halt gar nichts, das werde ich übrigens nach dieser Antwort auf dich auch wieder tun. Dann bleibt es hier nämlich sehr viel ruhiger und sachlicher.
Glaub ich nicht.…
Antwort von Mucksilia am 16.03.2022, 10:33 Uhr
Ich tue mich schwer, das zu glauben.
Eingefroren wird nur, wenn jmd die Guthabengrenze von 100.000 € (!!!) überschreitet und weder gültigen Aufenthaltstitel oder doppelte Staatsbürgerschaft hat.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ukrainekrieg-deutsche-bank-und-postbank-fragen-aufenthaltserlaubnis-russischer-kunden-ab-a-2e3113ea-280b-4651-94b0-133059d2c604
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lusiana am 16.03.2022, 10:38 Uhr
erklär mal Besitz und Eigentum am Beispiel von geklauten Flugzeugen
Re: Glaub ich nicht.…
Antwort von lilly1211 am 16.03.2022, 10:57 Uhr
Vielleicht ist 'eingefroren' das falsche Wort, keine Ahnung.
Sie konnte nicht mehr abheben und nicht mehr überweisen. Aufenthaltstitel hat sie selbstverständlich.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:04 Uhr
Der Eigentümer ist weiter der Eigentümer. Der Besitzer hat gewechselt.
Was ist das Problem?
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:07 Uhr
Na vielleicht, weil Du mich x Mal beleidigt hast? Und auf keinen meiner Beiträge inhaltlich reagierst sondern Dich immer gleich in die Opferrolle begibst?
Dann lies meine Beiträge nicht, wenn Dich das so triggert.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 11:17 Uhr
Das mit den Beleidigungen hält sich doch die Waage, auch wenn deine Wahrnehmung, warum auch immer, da sehr selektiv ist. Ich erinnere mich sogar an unsere erste diesbezügliche „nette Kontaktaufnahme“…..die kam übrigens nicht von mir.
So, aber jetzt wirklich…..schweigen
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:19 Uhr
q.e.d.
100 % was ich oben gesagt habe.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 11:27 Uhr
Demonstrandum est => non posse colloquii tecum!
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 11:33 Uhr
Wenn du so schlau bist, warum stellst du hier eine Frage, die man in Sekundenschnelle auch googeln kann?
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 11:39 Uhr
Naja gut ich kenne den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, aber die Frage hat ja dennoch Berechtigung, oder?
Nehmen wir die Superyacht Dilbar in Hamburg. Das Oligarch ist ja nicht enteignet sondern das Eigentum nur "eingefroren", d.h. Wertverluste, sonstige Nebenkosten des Eigentümers (Usmanov) bleibt recht sicher an ihm hängen.
Die laufenden Kosten sind zwar gering aktuell, aber Lürssen, die Werft, hat trotzdem eine kleine Crew auf die Beine gestellt, die sich jetzt kümmert, auch da die Werft dem Hafen gegenüber eine Sorgfaltspflicht hat.
Wer zahlt das? Dem Usmanov wird man es nicht in Rechnung stellen können.
Das wird schon der Staat tragen müssen.
Und so wird es ja bei vielen "Enteignungen" laufen bzw eben nur eingefrorenen Eigentümern.
Aber ok... Peanuts im Vergleich.
Dennoch hat die Frage durchaus Sinn.
Auch wenn es durch eingefrorene Konten zu hohen Folgekosten kommt - das kann m.E. ein ganzes Stück Zahl-drauf-Geschäft für die Regierung werden.
https://www.google.com/amp/s/www.t-online.de/region/hamburg/news/id_91810928/tid_amp/oligarchen-jacht-dilbar-in-hamburg-crew-rennt-putin-freund-davon-und-jetzt-.html
Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 11:41 Uhr
Ein neues Mitglied der Spongebobtruppe? Langsam gehen allerdings die Figuren aus…..
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 11:49 Uhr
Das sind die Muppets
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:56 Uhr
Und Du monierst hier, dass andere „aggressiv“
sind, beleidigst aber weiter?
Und willst Dich unterhalten?
Trinkst Du schon am Vormittag?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:58 Uhr
erare humanum est
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 12:24 Uhr
=> erRare
Wenn man schon mit Sprachen um sich wirft, die man nicht beherrscht.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 12:35 Uhr
Und Du monierst hier dauernd den ach so rauen Ton?
Du bist so armselig, ehrlich. Bigott bis zum geht nicht mehr. Und googelnkannst Du auch nicht.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 12:40 Uhr
Stellt man hier seine (angeblichen) Lateinkenntnisse zur Schau damit man Leute die das nicht können herabsetzen kann?
Wie alt bist du?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 12:41 Uhr
Berlin ist 29….sagte sie mal.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 12:42 Uhr
Es geht um DEINEN Ton, und den der restlichen Spongebobtruppe. Nicht den allgemeinen Ton hier.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 12:44 Uhr
Ich meinte eigentlich dich! Sind gerade irgendwo Ferien?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 12:56 Uhr
Genau wie bei ichx4, es stört dich nur bei einigen Leuten. Wenn es Leute sind die genauso denken wie du ist alles okay.
Warum regst du dich nicht bei anderen auf? Warum ist es bei anderen okay? Komm jetzt nicht mit dem Ton der ist bei anderen auch nicht besser.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 13:24 Uhr
Weil Ichx4 wenigstens denkt und auch konstruktiv schreibt und nicht dauernd irgendeinen abgeschriebenen Müll hier raushaut.
Unterschiedliche Meinungen und auch Lebenseinstellungen kann man durchaus und gerne auch mal rauer diskutieren. Wenn aber spätestens nach dem 3. Schlagabtausch nur noch Dinge, wie „säufst du schon am Vormittag?“, „wie alt bist du eigentlich?“ oder „Assi…..“ (in unterschiedlicher Nickverhunzung) kommen, was in Folge gerne von den restlichen Schwammköpfen beklatscht wird, ohne eine eigene Meinung zum Ausgangsthema je zu äußern, dann muss ich eine Unterscheidung treffen. Zwischen Leuten mit denen eine Diskussion sinnvoll ist und zur Horizonterweiterung beiträgt und Leuten, die nur vor sich hin blubbern um sich anschließend gegenseitig zu beklatschen, weil man irgendjemand anonym wieder eine reingewürgt hat.
Und nur weil jemand gänzlich auf der anderen Seite der (meiner) Meinungslatte sitzt, heißt das noch lange nicht, dass der nichts zu sagen hat und nicht auch Ansätze hat über die es sich nachzudenken lohnt.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 13:30 Uhr
Ach komm, Du stehst doch auch nur bei gewissen Leuten parat. Das kannst Du nicht leugnen. Das ist auch nicht verwerflich, aber halte das nicht anderen vor.
So was nennt man Whata.........
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 13:38 Uhr
Also Dinge wie Wertverlust und laufende Kosten fallen immer an, auch, wenn der Oligarch nicht da ist.
Solche Kosten muss nach einer Beschlagnahme, gehen wir mal von einer Beschlagnahme nach 111b StPO aus, der Eigentümer weiter tragen. Er hat sie ja ohnehin zu tragen.
Man kann sich dann, nach Ende der Maßnahme, über eine Nutzungsausfallentschädigung unterhalten. Und dann ersparte Aufwendungen dagegen rechnen.
Riecht für mich nach einer Menge Juristerei.
Ich sehe das Problem woanders:
Pro Putin sein ist kacke. Aber selten bis gar nicht strafbar. Deswegen ist es schwer, etwas zu beschlagnahmen. Jedenfalls nach der StPO.
Möglich (nur als Denkmodell, habe ich nicht recherchiert) könnte sein, Honig aus einem Verstoß gegen internationale Sanktionen zu ziehen.
Oder, ganz banal: eine Nicht-Störer-Haftung. Aber bei der hat man es dann mit der Trauung der laufenden Kosten schwerer.
Aber wie gesagt: ich überlege nur laut.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 13:38 Uhr
Dazu passt dein Weißweinposting ja prima!
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 13:40 Uhr
Stimmt nicht
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 13:45 Uhr
Im beleidigen belegst du auch den 1.Platz
Wer nicht baten denkt ist ein Schwammkopf. Wenn nicht antisemitisch ist,ist ein Schwammkopf.
Merkwürdig welche Leute du immer in Schutz nimmst. Du kannst also mit Antisemitischem Pack, braunen Pack besser diskutieren? Gleich und gleich gesellt sich gerne passt also zusammen.
Ich finde du und deine Freunde hier sind noch niedriger als ein Schwammjopf weil ihr.....seid
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 13:49 Uhr
Dazu fällt selbst mir nix mehr ein
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 13:54 Uhr
YMMD!!!!
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 14:00 Uhr
=> Einstein? Is it you?
Würde zumindest deine spontane Verteidigungshaltung (ohne wirkliche Aussage) ggü.. Berlin erklären, so als gänzlich neuer Nick und den „…“, die ich gestern sah.
Falls nicht:
=> Liebe Beaker!
Als ganz neues Mitglied dieser Community sollte man sich zunächst mal neutral äußern und ggf. in alte Feindschaften einlesen, bevor man sich quer reingrätscht!
Sowas kann ins Auge gehen……zumindest, wenn man hier ernst genommen werden will.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 14:01 Uhr
Meinst Du zum Chef?
Mir auch nicht.
Bisschen wirr geschrieben.
Eventuell ist da Alkohol im Spiel.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 14:05 Uhr
Dich, Decaf, zähle ich z.B. jetzt nicht zu den Schwammköpfen. Ich finde nur, dass du aufgrund deiner eigenen privilegierten Situation hier manchmal etwas zynisch rüberkommst. Aber zumindest habe ich dich noch nicht unter den „Nichtdenkern“ abgespeichert.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von DecafLofat am 16.03.2022, 14:13 Uhr
Nee das kann nicht eini sein, da fehlen die Ausrufezeichen.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 14:20 Uhr
Du moderierst hier? Sehe ich das richtig?
Danke, Berlin!
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 14:40 Uhr
Das war die erste neutrale Antwort seit (gefühlt) Wochen von dir, wenn auch nicht direkt an mich.
Ich glaube auch, dass das noch jede Menge Klagen nach sich ziehen wird, denn selbst als privilegierter Oligarch würde ich mich dagegen zu wehren versuchen, ob nun menschenrechtlich berechtigt aufrechenbar oder nicht. Entgegen aller merkbaren Kosten aufgrund situationselastisch beschlossener Sanktionen sind das (=> verfahrensbedingte Ausgaben) vermutlich „peanuts“ für uns ‚Normalverbraucher‘.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Gold-Locke am 16.03.2022, 14:49 Uhr
Also dass das Konto einer unbeteiligten, putinfernen, in Deutschland lebenden Russin von der Sparkasse gesperrt wurde, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und so ist das auch offiziell nicht vorgesehen. Vielleicht ein Versehen der Sparkasse ?
Und dass der russische Blogger nichts mehr in Russland veröffentlichen kann, das liegt doch nicht an Deutschland, der EU, der Nato oder sonstwem - das hat alleine Putin zu verantworten, da er FB, Instagram und Co. für die Russen gesperrt hat.
Dennoch sind natürlich auch oder besonders "arme" Russen vom Krieg ihres Diktators betroffen. Durch diverse Sanktionen geht es der russischen Wirtschaft zunehmend schlechter, viele Läden haben geschlossen, dadurch gehen Arbeitsplätze verloren etc. Ja, das ist für die Menschen in Russland auch schlimm - ist aber eine Folge des Handelns ihres Aggressors und hat ja nichts mit dem Einfrieren oder Beschlagnahmen von Vermögen der superreichen Oligarchen zu tun.
Liebe Grüße, Gold-Locke
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 14:59 Uhr
Nö, das Problem seh ich schon auch und schau mit meinem juristisch einigermaßen versierten Auge fassungslos zu.
Auf welcher Grundlage werden hier Privatpersonen Sanktionen auferlegt (mal abgesehen von der Handvoll Oligarchen, es gibt ja auch andere) . Weil sie in den Telefonkontakten von Putin / dem Kreml zu finden sind oder womöglich verwandt sind mit einem engeren Freund eines Kreml-Jüngers? Interessante Rechtsauslegung. Viele juristische Fragen, nicht nur die Kosten für die Lürrssen Jungs. Nichtstörer-Haftung... tja
A propos Haftung... wer haftet, wenn den Yachten oder ähnlichen Vermögensgegenständen während des eingefrorenen Eigentums ein Schaden entsteht?
Greift die Versicherung?
Sollte man nicht lieber den Oligarchen ihre Spielzeuge lassen und das eingesparte Geld in die Ukraine-Hilfe stecken?
Es würde ja reichen, ihnen die Hafeneinfahrt/den Landeplatz zu verwehren.
Wären sie sicher auch nicht amused, wenn sie nirgends anlanden könnten, wo es nett ist.
Aber sei es drum, Putin hat ja auch Kontopfändungen von reichen Russen beschlossen .
Bei allen, bei denen illegal erworbenes Geld zu finden ist. Der Begriff "illegal erworben" wird dann von Putin selbst definiert?
Schon interessant zuzusehen...
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:03 Uhr
Ach na da wird sie sich aber freuen, dass sie in Deinen Schubladen nicht ganzunten abgelegt wurde.
Du meinst das war Ironie?
RICHTIG
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:06 Uhr
Ganz unten ist besetzt, Berlin…..da liegst nämlich du!
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:12 Uhr
Die Frage ist ja auch, welches Bild denen vermittelt wird, von denen man sich aktuell die größte Umsturzhilfe eines (vom Westen gerne als ‚irre‘ betitelten) „Führers“ erhofft. Wenn das nur nicht in das Gegenteil umschlägt!? Da ist immerhin echt viel Geld im Spiel.
Deshalb sollte das rechtlich schon gut abgesichert sein, und nicht erst „gestern“ beschlossen worden sein.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:13 Uhr
Ach du arme, du hast Alkoholprobleme? Erklärt alles. Deine Familie hat mein Mitleid, muss schlimm sein mir einer Mutter die säuft.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von WonderWoman am 16.03.2022, 15:14 Uhr
eigentlich ist die grundlage für das einfrieren von vermögenswerten in diesem fall das awg und nicht die stpo.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:15 Uhr
Auch dir würde es nicht schaden hin und wieder was Konstruktives zu schreiben!
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:15 Uhr
Da widerspreche ich. Unten liegen AFD Pack,AFD Wähler, Assis die sich antisemitisch äußern, Assis die Leute unterstützen die antisemitisch sind usw
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:17 Uhr
Du machst Dir diese Gedanken nicht alleine. Denn zum Glück kann man nicht einfach hingehen und Menschen, deren Freunde, politische Ausrichtung oder Gewerbstätigkeit nicht passt das Eigentum unterm Hintern weg beschlagnahmen.
International heisst es "Deutschland bremst". Aber wir haben einfach kaum rechtliche handhabe. Und verhalten uns eigentlich korrekt, wenn das auch ärgerlich ist.
Ich weiss, dass Italien da ganz anders agieren kann, die haben schon länger extrem harte Anti-Mafia-Gesetze. Aber bei uns gab es das Problem bisher so nicht.
Obwohl Berlin mächtig aufgeholt hat und jede Menge Wertvolles bei sogenannten "Klankriminellen" beschlagnahmt hat. Aber da sind die Voraussetzungen auch ganz anders.
Mit fehlt es an einer mutmaßlichen Strafbarkeit der Oligarchen.
Vielleicht Beihilfe zur Vorbereitung eines Angriffskrieges? §§ 80,27 StGB, Art. 26 GG.
Finde ich aber nach dem Wortlaut arg konstruiert.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:17 Uhr
Ach zählt es nur für mich? Warum sagst du es mir? Wer hat denn zuerst was von Alkohol geschrieben?
Warum äußerst du dich zu ichx4 nicht wenn sie sowas schreibt? Braun und braun hält zusammen oder?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:18 Uhr
Definiere mal, und zwar ganz sachlich begründet……dann kann man auch über die Rangordnung in der Schublade diskutieren. Ich bin für alles offen……
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:18 Uhr
Und Spongebob :-D
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:18 Uhr
Sie würde gerne was zu sagen haben,hat es aber nicht.
Sie unterstützt Leute die gleich braun denken alle anderen dürfen nicht sagen.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:19 Uhr
, Alter, jetzt wird‘s mir dann echt zu blöd!
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 15:20 Uhr
Ok, dann weiß ich Bescheid. Wer moderiert denn?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:20 Uhr
Du gehörst mach ganz unten,du hats jemanden verteidigt der sixh antisemitisch äußert
Du gehörst nach ganz unten weil du nur Leute angehst die nicht braun denken. Sieht man weiter oben,ichx4 fängt an von Alkohol zu schreiben,alles gut ich antworte und gehst ab.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:21 Uhr
Die Fragen sind dann aber gleich.....
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:21 Uhr
Vergiss nicht….sogar die unterste Schublade hat noch Unterteilungen…..Schätzelein!
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:21 Uhr
Es gibt keinen der moderiert. Manche die schon länger hier sind denken sie hätten was zu sagen.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von WonderWoman am 16.03.2022, 15:22 Uhr
nö. weil du keine straftat brauchst.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:24 Uhr
Beantworte doch mal die Frage. Warum ist es bei ichx4 okay aber bei mit nicht?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 15:25 Uhr
Mensch Chef, ich weiß nicht ob Du soviel Zeit hast.
Aber wenn Du hier mal quer lesen würdest, würdest Du das mit dem Alkohol verstehen.
Das ist hier das Totschlagargument.
Du musst lockerer werden.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Beaker am 16.03.2022, 15:29 Uhr
Merkt man. Und man kann sich aufführen wie man will?
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:32 Uhr
Im Gegensatz zu dir habe ich ein real Leben und hänge nicht soviel hier rum.
Warum soll ich locker werden? Gibt keinen Grund vor allem nicht bei braunem Pack
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:32 Uhr
Sh. oben…… verzeih, dass ich deine Zeit bemühe um nachzulesen! +ironieoff+
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:34 Uhr
Ok…..du denkst nicht braun! (find ich, per se, gut!), was denkst du aber eigentlich? Das entzieht sich noch immer meiner Wahrnehmung
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 15:51 Uhr
Oh das ist aber ganz dünnes Eis... Beihilfe zum Angriffskrieg.
Dann müsste erst mal geschaut werden, wer wirklich Beihilfe geleistet hat und dann wären vermutlich auch noch ganz andere Konten eingefroren, müsste man Sanktionen auch in anderen Ländern/bei anderen Unternehmen verhängen.
Ich finde es auch verstörend, selbst als Rechtsstaat hier in gewisser Form die "Gesetze der Mafia" oder der Klans anzuwenden.
Sippenhaft so zusagen.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 15:53 Uhr
Absolut! Das dachte ich auch schon oft.
Wenn der böse Putin quasi allein Schuld ist an dem ganzen Theater, dann muss ich doch due Oligarchen und deren Familien, die wichtigen Unternehmen etc nicht vergrätzen, sondern gerade noch intensiver auf "die Gute Seite" ziehen indem ich ihnen im Westen Zukunftschancen biete, oder zumindest sie nicht komplett verärgere!
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 16:20 Uhr
Jeder der nicht braun denkt ist normal und kann denken. Brauner Abschaum ist nichts wert
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 16:21 Uhr
Sagt alles über dich aus.
Na dann unterstütze mal dein antisemitisches,braunes P...
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 16:30 Uhr
Ach so, Du hast den AP und den Fred nicht gelesen.
Gefragt wurde nach Kostentragung, Haftung und anderen Dingen.
Und auch das AWG verlangt das Vorliegen gewisser Voraussetzungen, btw.
Re: Und du bist jetzt WER?
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 16:42 Uhr
Das ist aber keine Antwort…….
Was denkst du, Chef?
Über Putin? Ist er einfach nur irre, oder hat er einen Plan? Über die Rechtmäßigkeit (und auch Sinnhaftigkeit) der Maßnahmen gegen seine Anhänger? Wen definiert man als „Anhänger Putins“?
Soll man Russland (immerhin der flächenmäßig größte Staat der Welt, mit nahezu 50% der relativ kurzfristig einsatzbereiten Atomwaffen) für die nahe bis mittlere Zukunft aus der Weltgemeinschaft ausschließen?
Wie gestalten wir unseren Energiebedarf in der mittleren Zukunft ohne russisches Gas/Erdöl?……bevor wir alternativ gewappnet sind? Ist der Iran (weil aktuell kriegsfrei) eine echte menschliche Alternative?
Ist die westliche Sicht der Welt die einzig Richtige?
Ich weiß, Fragen über Fragen, die nicht mal ein klügerer Kopf als deiner, oder meiner, beantworten kann. Trotzdem sollte man ein wenig mehr in der Tasche haben, als nur ein Totschlagargument à la „du bist braunes Pack“, nur weil man sich über die Gedanken über den Fortbestand der Welt, in der wir aufgewachsen sind, macht? Ich persönlich lebe gern darin, du auch?
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von WonderWoman am 16.03.2022, 16:54 Uhr
du plauschst hier ewig über die völlig falsche rechtsgrundlage und meinst wirklich dass sich nichts ändert wenn man sich auf ein anderes gesetz bezieht? bist du wirklich juristin?
natürlich braucht es auch für aktionen nach dem awg grundlagen. aber keine personenbezogenen. dein ganzes geraune wegen straftaten und deren nachweis wird obsolet. die von dir gezogenen parallelen zur OK kannst du komplett vergessen. das ändert dann auch den rechtlichen ansatz zu den themen kosten und haftung. hast du das awg jemals auch nur angeschaut?
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 17:20 Uhr
Berlin IST Juristin, da bin ich mir mittlerweile sehr sicher. Nur leider mehr am Juristenstammtisch vertreten, als im echten Gerichtssaal (ich bin nicht mal sicher, ob Berlin mit echten kniffligen juristischen Fragen schon jemals eigenverantwortlich in Kontakt getreten ist). Mag auch ihrem jugendlichen Alter geschuldet sein, zumindest hoffe ich das im Sinne ihrer künftigen Klienten.
Dort jedenfalls, wo man sich gerne mit gegenseitigen Lateinzitaten beweihräuchert, um sich vom unwissenden Rest der Bevölkerung abzuheben, ohne die Grammatik oder auch nur den Inhalt ansatzweise zu verstehen. Einen Tacitus, Vergil oder Cicero hat sie sicher niemals vollinhaltlich übersetzen müssen um ihr Abi zu bestehen.
Keine Ahnung, warum das grad bei Juristen so beliebt ist……das kleine Latinum ist nun wirklich keine große geistige Herausforderung.
Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……
Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 17:23 Uhr
Falsch. Die Grundlage des Einfrierens von Vermögen von Privatpersonen sind diverse EU Verordnungen. Deswegen gilt es auch EU weit, nur die Schweiz z.B. ist fein raus.
Das AWG regelt die Außenwirtschaft von Staaten, nicht die Vermögenswerte der Tochter des besten Freundes eines Staatschefs.
Die Personen auf dieser Black List sowie die Arten der Sanktionen werden immer schärfer.
Biden hat für die USA unabhängig davon einen Kriterien- und Personenkatalog.
Naja, wenn man genauer hinschaut, sind die meisten Vermögenswerte sowieso unsntastbar. Entweder sind sie bereits "in Sicherheit" - ggf Yachten auf dem offenen Meer, oder der Eigentümer kann nicht eindeutig festgelegt werden, weil irgendwelche Holdings dazwischen hängen, die wiederum auf unterschiedliche Länder verteilt sind usw.
Die geben genug Geld für Berater aus , denk ich.
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