Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Zwergenalarm am 16.03.2022, 8:25 Uhr

Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Nicht falsch verstehen…..ich finde das auch eine gute Maßnahme und es trifft keine Armen.

Aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn Privatbesitz/Vermögen im Ausland beschlagnahmt wird, bzw. eingefroren? Ist das durch irgendein Gesetz gedeckt? Geht das Vermögen irgendwann wieder an die Eigentümer zurück? Was passiert, wenn nicht? Wer trägt inzwischen die dafür laufenden Kosten?

 
81 Antworten:

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von lilly1211 am 16.03.2022, 8:36 Uhr

Bitte was? Es trifft keine Armen?

Ist dir bewusst dass die allermeisten Russen KEINE Oligarchen sind?

Einer mir sehr nahe Russin in Oberbayern hat die Sparkasse die Konten eingefroren. Sie kann nichts abheben oder überweisen. Ist selbstständig mit eigener Praxis wofür Kredite laufen (die sind geilerweise nicht eingefroren und werden abgebucht).

Ist dir bewusst wie viele ganz normale Menschen durch diese Sanktionen in Probleme geraten?

Ein weiterer Russe den ich kenne ist komplett ruiniert, er lebte gut von einem instagram Account, ein Handwerker Blog. Das funktioniert nicht mehr, die meisten Russen haben kein instagram mehr bzw sind alle Werbekunden weg. 350k Follower hatte er.

Ich bin entsetzt wie es plötzlich sein darf dass man ganz normalen Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft die Konten sperrt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 8:45 Uhr

Nein, war mir tatsächlich nicht bewusst, dass es auch den ganz einfachen Russen im Ausland trifft. Umso mehr interessiert mich die Frage nach der rechtlichen Komponente, wenn auch jene betroffen sind, die Putin maximal aus dem Fernsehen kennen, und blöderweise Geld auf einem ausländischen (westlichen) Konto haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 8:55 Uhr

Das ist eine gute Frage ..

Bei den Superyachten rechnet man im Schnitt mit 10% jährlichen Kosten für den Betrieb. Das macht bei einer 600 Mio Euro Yacht (Dilbar in Hamburg) theoretisch 60 Mio pro Jahr.
Klar, solange sie nur da steht kostet sie weder Sprit noch braucht sie viele Angestellte.
Aber der Zahn der Zeit nagt trotzdem und die Antriebsanlagen mögen auch nicht allzulange festsitzen. Das ergibt dann trotzdem einen hohen Wertverlust pro Jahr.

Denke Wertverlust wird Pech des eigentlichen Eigentümers sein, aber die Hafengebühren usw Liegeplatzkosten der Werft (die wird sich bedanken, kann ja keine anderen Aufträge annehmen in der Zeit ...) das wird schon aus Steuergeldern finanziert werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Niki1980 am 16.03.2022, 9:31 Uhr

Ich glaube nicht, dass die Sperrung der Konten durch die Sparkasse rechtmäßig ist.

Die Sanktionen betreffen ja „nur“ die Personen die Putin-nah sind und sind meines Wissens auf der Sanktionsliste namentlich benannt.

Die Allgemeinheit darf nur kein Geld mehr nach Russland transferieren.

Zum rechtlichen: die EU hat eine Verordnung erlassen, die die Länder jetzt in nationales Recht umsetzen müssen.

Wer für den Unterhalt der materiellen Güter zuständig ist, weiß ich nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 10:06 Uhr

Du verwechselst offenbar Besitz und Eigentum. mach Dir den Unterschied mal klar, der ist nämlich elementar.

Ergibt verschiedene Gesetze, die in Deutschland eine Beschlagnahme beweglicher und unbeweglicher Sachen legitimieren. Es kommt immer darauf an, was und warum beschlagnahmt werden soll. Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich.
So zum Beispiel:
94 StPO
111b ff StPO (Neuregelung der strafrechtlichen. Vermögensabschöpfung in 2017, afaik)
443 StPO

Ich glaube Du willst eher nicht auf solche Dinge wie Beschlagnahme von Wohnungen zur Unterbringung hinaus. Sowas geht natürlich auch.

Am Rande:
Glaubst Du wirklich, dass iN Deutschland Beamte losgehen und irgendwas beschlagnahmen, nur, weil es einem sog, Oligarchen gehört, ohne, dass es eine Ermächtugungsgrundlage gibt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Meyla am 16.03.2022, 10:07 Uhr

Arme Russen sehe ich da immer noch nicht.

Wenn deine Bekannte in D lebt kann sie, wie jeder andere deutsche, zum Anwalt gehen und ihr Recht einfordern.

Der Instagrammer…. Das hat nichts mit der staatlichen Subvention zu tun. Insta und FB wurden durch die Betreiber in RU abgeschaltet, nicht durch den deutschen Staat.

Mir tun diese Schicksale leid, aber jetzt laut los poltern hilft halt auch nicht. Man muss genau gucken , was wieso passiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Neverland am 16.03.2022, 10:13 Uhr

Sehe ich auch so. Die Konten von in Deutschland gemeldeten Russen dürfen nicht nur deshalb eingefroren sein weil sie die russische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind lediglich eingeschränkt. Wenn sie also nicht mehr über ihr Geld verfügen kann, muss sie sich an die Bank wenden. Sollte lösbar sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 10:25 Uhr

< < Glaubst Du wirklich, dass iN Deutschland Beamte losgehen und irgendwas beschlagnahmen, nur, weil es einem sog, Oligarchen gehört, ohne, dass es eine Ermächtugungsgrundlage gibt?>>

Das glaube ich nicht, sondern das war die Frage!

Und auch wenn es wahrscheinlich müßig ist mit dir darüber zu diskutieren, aber ich verstehe nicht, warum es dir nicht möglich ist einfach völlig ohne aggressiven Unterton zu posten, auch wenn es mein Nick ist (wie im konkreten Fall). Dann schreib halt gar nichts, das werde ich übrigens nach dieser Antwort auf dich auch wieder tun. Dann bleibt es hier nämlich sehr viel ruhiger und sachlicher.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Glaub ich nicht.…

Antwort von Mucksilia am 16.03.2022, 10:33 Uhr

Ich tue mich schwer, das zu glauben.
Eingefroren wird nur, wenn jmd die Guthabengrenze von 100.000 € (!!!) überschreitet und weder gültigen Aufenthaltstitel oder doppelte Staatsbürgerschaft hat.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ukrainekrieg-deutsche-bank-und-postbank-fragen-aufenthaltserlaubnis-russischer-kunden-ab-a-2e3113ea-280b-4651-94b0-133059d2c604

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lusiana am 16.03.2022, 10:38 Uhr

erklär mal Besitz und Eigentum am Beispiel von geklauten Flugzeugen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Glaub ich nicht.…

Antwort von lilly1211 am 16.03.2022, 10:57 Uhr

Vielleicht ist 'eingefroren' das falsche Wort, keine Ahnung.

Sie konnte nicht mehr abheben und nicht mehr überweisen. Aufenthaltstitel hat sie selbstverständlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:04 Uhr

Der Eigentümer ist weiter der Eigentümer. Der Besitzer hat gewechselt.

Was ist das Problem?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:07 Uhr

Na vielleicht, weil Du mich x Mal beleidigt hast? Und auf keinen meiner Beiträge inhaltlich reagierst sondern Dich immer gleich in die Opferrolle begibst?
Dann lies meine Beiträge nicht, wenn Dich das so triggert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 11:17 Uhr

Das mit den Beleidigungen hält sich doch die Waage, auch wenn deine Wahrnehmung, warum auch immer, da sehr selektiv ist. Ich erinnere mich sogar an unsere erste diesbezügliche „nette Kontaktaufnahme“…..die kam übrigens nicht von mir.

So, aber jetzt wirklich…..schweigen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:19 Uhr

q.e.d.

100 % was ich oben gesagt habe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 11:27 Uhr

Demonstrandum est => non posse colloquii tecum!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 11:33 Uhr

Wenn du so schlau bist, warum stellst du hier eine Frage, die man in Sekundenschnelle auch googeln kann?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 11:39 Uhr

Naja gut ich kenne den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum, aber die Frage hat ja dennoch Berechtigung, oder?

Nehmen wir die Superyacht Dilbar in Hamburg. Das Oligarch ist ja nicht enteignet sondern das Eigentum nur "eingefroren", d.h. Wertverluste, sonstige Nebenkosten des Eigentümers (Usmanov) bleibt recht sicher an ihm hängen.

Die laufenden Kosten sind zwar gering aktuell, aber Lürssen, die Werft, hat trotzdem eine kleine Crew auf die Beine gestellt, die sich jetzt kümmert, auch da die Werft dem Hafen gegenüber eine Sorgfaltspflicht hat.

Wer zahlt das? Dem Usmanov wird man es nicht in Rechnung stellen können.
Das wird schon der Staat tragen müssen.

Und so wird es ja bei vielen "Enteignungen" laufen bzw eben nur eingefrorenen Eigentümern.

Aber ok... Peanuts im Vergleich.
Dennoch hat die Frage durchaus Sinn.

Auch wenn es durch eingefrorene Konten zu hohen Folgekosten kommt - das kann m.E. ein ganzes Stück Zahl-drauf-Geschäft für die Regierung werden.

https://www.google.com/amp/s/www.t-online.de/region/hamburg/news/id_91810928/tid_amp/oligarchen-jacht-dilbar-in-hamburg-crew-rennt-putin-freund-davon-und-jetzt-.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 11:41 Uhr

Ein neues Mitglied der Spongebobtruppe? Langsam gehen allerdings die Figuren aus…..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 11:49 Uhr

Das sind die Muppets

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:56 Uhr

Und Du monierst hier, dass andere „aggressiv“
sind, beleidigst aber weiter?
Und willst Dich unterhalten?

Trinkst Du schon am Vormittag?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 11:58 Uhr

erare humanum est

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 12:24 Uhr

=> erRare
Wenn man schon mit Sprachen um sich wirft, die man nicht beherrscht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 12:35 Uhr

Und Du monierst hier dauernd den ach so rauen Ton?

Du bist so armselig, ehrlich. Bigott bis zum geht nicht mehr. Und googelnkannst Du auch nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 12:40 Uhr

Stellt man hier seine (angeblichen) Lateinkenntnisse zur Schau damit man Leute die das nicht können herabsetzen kann?
Wie alt bist du?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 12:41 Uhr

Berlin ist 29….sagte sie mal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 12:42 Uhr

Es geht um DEINEN Ton, und den der restlichen Spongebobtruppe. Nicht den allgemeinen Ton hier.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 12:44 Uhr

Ich meinte eigentlich dich! Sind gerade irgendwo Ferien?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 12:56 Uhr

Genau wie bei ichx4, es stört dich nur bei einigen Leuten. Wenn es Leute sind die genauso denken wie du ist alles okay.

Warum regst du dich nicht bei anderen auf? Warum ist es bei anderen okay? Komm jetzt nicht mit dem Ton der ist bei anderen auch nicht besser.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 13:24 Uhr

Weil Ichx4 wenigstens denkt und auch konstruktiv schreibt und nicht dauernd irgendeinen abgeschriebenen Müll hier raushaut.

Unterschiedliche Meinungen und auch Lebenseinstellungen kann man durchaus und gerne auch mal rauer diskutieren. Wenn aber spätestens nach dem 3. Schlagabtausch nur noch Dinge, wie „säufst du schon am Vormittag?“, „wie alt bist du eigentlich?“ oder „Assi…..“ (in unterschiedlicher Nickverhunzung) kommen, was in Folge gerne von den restlichen Schwammköpfen beklatscht wird, ohne eine eigene Meinung zum Ausgangsthema je zu äußern, dann muss ich eine Unterscheidung treffen. Zwischen Leuten mit denen eine Diskussion sinnvoll ist und zur Horizonterweiterung beiträgt und Leuten, die nur vor sich hin blubbern um sich anschließend gegenseitig zu beklatschen, weil man irgendjemand anonym wieder eine reingewürgt hat.

Und nur weil jemand gänzlich auf der anderen Seite der (meiner) Meinungslatte sitzt, heißt das noch lange nicht, dass der nichts zu sagen hat und nicht auch Ansätze hat über die es sich nachzudenken lohnt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 13:30 Uhr

Ach komm, Du stehst doch auch nur bei gewissen Leuten parat. Das kannst Du nicht leugnen. Das ist auch nicht verwerflich, aber halte das nicht anderen vor.
So was nennt man Whata.........

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 13:38 Uhr

Also Dinge wie Wertverlust und laufende Kosten fallen immer an, auch, wenn der Oligarch nicht da ist.
Solche Kosten muss nach einer Beschlagnahme, gehen wir mal von einer Beschlagnahme nach 111b StPO aus, der Eigentümer weiter tragen. Er hat sie ja ohnehin zu tragen.
Man kann sich dann, nach Ende der Maßnahme, über eine Nutzungsausfallentschädigung unterhalten. Und dann ersparte Aufwendungen dagegen rechnen.
Riecht für mich nach einer Menge Juristerei.

Ich sehe das Problem woanders:
Pro Putin sein ist kacke. Aber selten bis gar nicht strafbar. Deswegen ist es schwer, etwas zu beschlagnahmen. Jedenfalls nach der StPO.

Möglich (nur als Denkmodell, habe ich nicht recherchiert) könnte sein, Honig aus einem Verstoß gegen internationale Sanktionen zu ziehen.
Oder, ganz banal: eine Nicht-Störer-Haftung. Aber bei der hat man es dann mit der Trauung der laufenden Kosten schwerer.
Aber wie gesagt: ich überlege nur laut.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 13:38 Uhr

Dazu passt dein Weißweinposting ja prima!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 13:40 Uhr

Stimmt nicht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 13:45 Uhr

Im beleidigen belegst du auch den 1.Platz

Wer nicht baten denkt ist ein Schwammkopf. Wenn nicht antisemitisch ist,ist ein Schwammkopf.

Merkwürdig welche Leute du immer in Schutz nimmst. Du kannst also mit Antisemitischem Pack, braunen Pack besser diskutieren? Gleich und gleich gesellt sich gerne passt also zusammen.

Ich finde du und deine Freunde hier sind noch niedriger als ein Schwammjopf weil ihr.....seid

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 13:49 Uhr

Dazu fällt selbst mir nix mehr ein



Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von DecafLofat am 16.03.2022, 13:51 Uhr

Das passt jetzt einfach.

Bild zum Beitrag anzeigen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 13:54 Uhr

YMMD!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 14:00 Uhr

=> Einstein? Is it you?
Würde zumindest deine spontane Verteidigungshaltung (ohne wirkliche Aussage) ggü.. Berlin erklären, so als gänzlich neuer Nick und den „…“, die ich gestern sah.

Falls nicht:
=> Liebe Beaker!
Als ganz neues Mitglied dieser Community sollte man sich zunächst mal neutral äußern und ggf. in alte Feindschaften einlesen, bevor man sich quer reingrätscht!
Sowas kann ins Auge gehen……zumindest, wenn man hier ernst genommen werden will.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 14:01 Uhr

Meinst Du zum Chef?
Mir auch nicht.
Bisschen wirr geschrieben.
Eventuell ist da Alkohol im Spiel.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 14:05 Uhr

Dich, Decaf, zähle ich z.B. jetzt nicht zu den Schwammköpfen. Ich finde nur, dass du aufgrund deiner eigenen privilegierten Situation hier manchmal etwas zynisch rüberkommst. Aber zumindest habe ich dich noch nicht unter den „Nichtdenkern“ abgespeichert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von DecafLofat am 16.03.2022, 14:13 Uhr

Nee das kann nicht eini sein, da fehlen die Ausrufezeichen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 14:20 Uhr

Du moderierst hier? Sehe ich das richtig?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke, Berlin!

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 14:40 Uhr

Das war die erste neutrale Antwort seit (gefühlt) Wochen von dir, wenn auch nicht direkt an mich.
Ich glaube auch, dass das noch jede Menge Klagen nach sich ziehen wird, denn selbst als privilegierter Oligarch würde ich mich dagegen zu wehren versuchen, ob nun menschenrechtlich berechtigt aufrechenbar oder nicht. Entgegen aller merkbaren Kosten aufgrund situationselastisch beschlossener Sanktionen sind das (=> verfahrensbedingte Ausgaben) vermutlich „peanuts“ für uns ‚Normalverbraucher‘.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Gold-Locke am 16.03.2022, 14:49 Uhr

Also dass das Konto einer unbeteiligten, putinfernen, in Deutschland lebenden Russin von der Sparkasse gesperrt wurde, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und so ist das auch offiziell nicht vorgesehen. Vielleicht ein Versehen der Sparkasse ?
Und dass der russische Blogger nichts mehr in Russland veröffentlichen kann, das liegt doch nicht an Deutschland, der EU, der Nato oder sonstwem - das hat alleine Putin zu verantworten, da er FB, Instagram und Co. für die Russen gesperrt hat.

Dennoch sind natürlich auch oder besonders "arme" Russen vom Krieg ihres Diktators betroffen. Durch diverse Sanktionen geht es der russischen Wirtschaft zunehmend schlechter, viele Läden haben geschlossen, dadurch gehen Arbeitsplätze verloren etc. Ja, das ist für die Menschen in Russland auch schlimm - ist aber eine Folge des Handelns ihres Aggressors und hat ja nichts mit dem Einfrieren oder Beschlagnahmen von Vermögen der superreichen Oligarchen zu tun.

Liebe Grüße, Gold-Locke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 14:59 Uhr

Nö, das Problem seh ich schon auch und schau mit meinem juristisch einigermaßen versierten Auge fassungslos zu.
Auf welcher Grundlage werden hier Privatpersonen Sanktionen auferlegt (mal abgesehen von der Handvoll Oligarchen, es gibt ja auch andere) . Weil sie in den Telefonkontakten von Putin / dem Kreml zu finden sind oder womöglich verwandt sind mit einem engeren Freund eines Kreml-Jüngers? Interessante Rechtsauslegung. Viele juristische Fragen, nicht nur die Kosten für die Lürrssen Jungs. Nichtstörer-Haftung... tja

A propos Haftung... wer haftet, wenn den Yachten oder ähnlichen Vermögensgegenständen während des eingefrorenen Eigentums ein Schaden entsteht?
Greift die Versicherung?

Sollte man nicht lieber den Oligarchen ihre Spielzeuge lassen und das eingesparte Geld in die Ukraine-Hilfe stecken?

Es würde ja reichen, ihnen die Hafeneinfahrt/den Landeplatz zu verwehren.
Wären sie sicher auch nicht amused, wenn sie nirgends anlanden könnten, wo es nett ist.

Aber sei es drum, Putin hat ja auch Kontopfändungen von reichen Russen beschlossen .
Bei allen, bei denen illegal erworbenes Geld zu finden ist. Der Begriff "illegal erworben" wird dann von Putin selbst definiert?

Schon interessant zuzusehen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:03 Uhr

Ach na da wird sie sich aber freuen, dass sie in Deinen Schubladen nicht ganzunten abgelegt wurde.

Du meinst das war Ironie?
RICHTIG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:06 Uhr

Ganz unten ist besetzt, Berlin…..da liegst nämlich du!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:12 Uhr

Die Frage ist ja auch, welches Bild denen vermittelt wird, von denen man sich aktuell die größte Umsturzhilfe eines (vom Westen gerne als ‚irre‘ betitelten) „Führers“ erhofft. Wenn das nur nicht in das Gegenteil umschlägt!? Da ist immerhin echt viel Geld im Spiel.

Deshalb sollte das rechtlich schon gut abgesichert sein, und nicht erst „gestern“ beschlossen worden sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:13 Uhr

Ach du arme, du hast Alkoholprobleme? Erklärt alles. Deine Familie hat mein Mitleid, muss schlimm sein mir einer Mutter die säuft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von WonderWoman am 16.03.2022, 15:14 Uhr

eigentlich ist die grundlage für das einfrieren von vermögenswerten in diesem fall das awg und nicht die stpo.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:15 Uhr


Auch dir würde es nicht schaden hin und wieder was Konstruktives zu schreiben!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:15 Uhr

Da widerspreche ich. Unten liegen AFD Pack,AFD Wähler, Assis die sich antisemitisch äußern, Assis die Leute unterstützen die antisemitisch sind usw

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:17 Uhr

Du machst Dir diese Gedanken nicht alleine. Denn zum Glück kann man nicht einfach hingehen und Menschen, deren Freunde, politische Ausrichtung oder Gewerbstätigkeit nicht passt das Eigentum unterm Hintern weg beschlagnahmen.

International heisst es "Deutschland bremst". Aber wir haben einfach kaum rechtliche handhabe. Und verhalten uns eigentlich korrekt, wenn das auch ärgerlich ist.

Ich weiss, dass Italien da ganz anders agieren kann, die haben schon länger extrem harte Anti-Mafia-Gesetze. Aber bei uns gab es das Problem bisher so nicht.
Obwohl Berlin mächtig aufgeholt hat und jede Menge Wertvolles bei sogenannten "Klankriminellen" beschlagnahmt hat. Aber da sind die Voraussetzungen auch ganz anders.
Mit fehlt es an einer mutmaßlichen Strafbarkeit der Oligarchen.
Vielleicht Beihilfe zur Vorbereitung eines Angriffskrieges? §§ 80,27 StGB, Art. 26 GG.
Finde ich aber nach dem Wortlaut arg konstruiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:17 Uhr

Ach zählt es nur für mich? Warum sagst du es mir? Wer hat denn zuerst was von Alkohol geschrieben?

Warum äußerst du dich zu ichx4 nicht wenn sie sowas schreibt? Braun und braun hält zusammen oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:18 Uhr

Definiere mal, und zwar ganz sachlich begründet……dann kann man auch über die Rangordnung in der Schublade diskutieren. Ich bin für alles offen……

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:18 Uhr

Und Spongebob :-D

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:18 Uhr

Sie würde gerne was zu sagen haben,hat es aber nicht.

Sie unterstützt Leute die gleich braun denken alle anderen dürfen nicht sagen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:19 Uhr

, Alter, jetzt wird‘s mir dann echt zu blöd!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 15:20 Uhr

Ok, dann weiß ich Bescheid. Wer moderiert denn?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:20 Uhr

Du gehörst mach ganz unten,du hats jemanden verteidigt der sixh antisemitisch äußert

Du gehörst nach ganz unten weil du nur Leute angehst die nicht braun denken. Sieht man weiter oben,ichx4 fängt an von Alkohol zu schreiben,alles gut ich antworte und gehst ab.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 15:21 Uhr

Die Fragen sind dann aber gleich.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:21 Uhr

Vergiss nicht….sogar die unterste Schublade hat noch Unterteilungen…..Schätzelein!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:21 Uhr

Es gibt keinen der moderiert. Manche die schon länger hier sind denken sie hätten was zu sagen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von WonderWoman am 16.03.2022, 15:22 Uhr

nö. weil du keine straftat brauchst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:24 Uhr

Beantworte doch mal die Frage. Warum ist es bei ichx4 okay aber bei mit nicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 15:25 Uhr

Mensch Chef, ich weiß nicht ob Du soviel Zeit hast.
Aber wenn Du hier mal quer lesen würdest, würdest Du das mit dem Alkohol verstehen.
Das ist hier das Totschlagargument.
Du musst lockerer werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Beaker am 16.03.2022, 15:29 Uhr

Merkt man. Und man kann sich aufführen wie man will?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 15:32 Uhr

Im Gegensatz zu dir habe ich ein real Leben und hänge nicht soviel hier rum.

Warum soll ich locker werden? Gibt keinen Grund vor allem nicht bei braunem Pack

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:32 Uhr

Sh. oben…… verzeih, dass ich deine Zeit bemühe um nachzulesen! +ironieoff+

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 15:34 Uhr

Ok…..du denkst nicht braun! (find ich, per se, gut!), was denkst du aber eigentlich? Das entzieht sich noch immer meiner Wahrnehmung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 15:51 Uhr

Oh das ist aber ganz dünnes Eis... Beihilfe zum Angriffskrieg.
Dann müsste erst mal geschaut werden, wer wirklich Beihilfe geleistet hat und dann wären vermutlich auch noch ganz andere Konten eingefroren, müsste man Sanktionen auch in anderen Ländern/bei anderen Unternehmen verhängen.

Ich finde es auch verstörend, selbst als Rechtsstaat hier in gewisser Form die "Gesetze der Mafia" oder der Klans anzuwenden.

Sippenhaft so zusagen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 15:53 Uhr

Absolut! Das dachte ich auch schon oft.

Wenn der böse Putin quasi allein Schuld ist an dem ganzen Theater, dann muss ich doch due Oligarchen und deren Familien, die wichtigen Unternehmen etc nicht vergrätzen, sondern gerade noch intensiver auf "die Gute Seite" ziehen indem ich ihnen im Westen Zukunftschancen biete, oder zumindest sie nicht komplett verärgere!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Ichx4 am 16.03.2022, 16:09 Uhr

Schön.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 16:20 Uhr

Jeder der nicht braun denkt ist normal und kann denken. Brauner Abschaum ist nichts wert

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Chef12345 am 16.03.2022, 16:21 Uhr

Sagt alles über dich aus.

Na dann unterstütze mal dein antisemitisches,braunes P...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Berlin! am 16.03.2022, 16:30 Uhr

Ach so, Du hast den AP und den Fred nicht gelesen.

Gefragt wurde nach Kostentragung, Haftung und anderen Dingen.
Und auch das AWG verlangt das Vorliegen gewisser Voraussetzungen, btw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und du bist jetzt WER?

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 16:42 Uhr

Das ist aber keine Antwort…….

Was denkst du, Chef?

Über Putin? Ist er einfach nur irre, oder hat er einen Plan? Über die Rechtmäßigkeit (und auch Sinnhaftigkeit) der Maßnahmen gegen seine Anhänger? Wen definiert man als „Anhänger Putins“?

Soll man Russland (immerhin der flächenmäßig größte Staat der Welt, mit nahezu 50% der relativ kurzfristig einsatzbereiten Atomwaffen) für die nahe bis mittlere Zukunft aus der Weltgemeinschaft ausschließen?

Wie gestalten wir unseren Energiebedarf in der mittleren Zukunft ohne russisches Gas/Erdöl?……bevor wir alternativ gewappnet sind? Ist der Iran (weil aktuell kriegsfrei) eine echte menschliche Alternative?

Ist die westliche Sicht der Welt die einzig Richtige?

Ich weiß, Fragen über Fragen, die nicht mal ein klügerer Kopf als deiner, oder meiner, beantworten kann. Trotzdem sollte man ein wenig mehr in der Tasche haben, als nur ein Totschlagargument à la „du bist braunes Pack“, nur weil man sich über die Gedanken über den Fortbestand der Welt, in der wir aufgewachsen sind, macht? Ich persönlich lebe gern darin, du auch?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von WonderWoman am 16.03.2022, 16:54 Uhr

du plauschst hier ewig über die völlig falsche rechtsgrundlage und meinst wirklich dass sich nichts ändert wenn man sich auf ein anderes gesetz bezieht? bist du wirklich juristin?

natürlich braucht es auch für aktionen nach dem awg grundlagen. aber keine personenbezogenen. dein ganzes geraune wegen straftaten und deren nachweis wird obsolet. die von dir gezogenen parallelen zur OK kannst du komplett vergessen. das ändert dann auch den rechtlichen ansatz zu den themen kosten und haftung. hast du das awg jemals auch nur angeschaut?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Zwergenalarm am 16.03.2022, 17:20 Uhr

Berlin IST Juristin, da bin ich mir mittlerweile sehr sicher. Nur leider mehr am Juristenstammtisch vertreten, als im echten Gerichtssaal (ich bin nicht mal sicher, ob Berlin mit echten kniffligen juristischen Fragen schon jemals eigenverantwortlich in Kontakt getreten ist). Mag auch ihrem jugendlichen Alter geschuldet sein, zumindest hoffe ich das im Sinne ihrer künftigen Klienten.

Dort jedenfalls, wo man sich gerne mit gegenseitigen Lateinzitaten beweihräuchert, um sich vom unwissenden Rest der Bevölkerung abzuheben, ohne die Grammatik oder auch nur den Inhalt ansatzweise zu verstehen. Einen Tacitus, Vergil oder Cicero hat sie sicher niemals vollinhaltlich übersetzen müssen um ihr Abi zu bestehen.
Keine Ahnung, warum das grad bei Juristen so beliebt ist……das kleine Latinum ist nun wirklich keine große geistige Herausforderung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Antwort von Lavendel79 am 16.03.2022, 17:23 Uhr

Falsch. Die Grundlage des Einfrierens von Vermögen von Privatpersonen sind diverse EU Verordnungen. Deswegen gilt es auch EU weit, nur die Schweiz z.B. ist fein raus.

Das AWG regelt die Außenwirtschaft von Staaten, nicht die Vermögenswerte der Tochter des besten Freundes eines Staatschefs.

Die Personen auf dieser Black List sowie die Arten der Sanktionen werden immer schärfer.
Biden hat für die USA unabhängig davon einen Kriterien- und Personenkatalog.


Naja, wenn man genauer hinschaut, sind die meisten Vermögenswerte sowieso unsntastbar. Entweder sind sie bereits "in Sicherheit" - ggf Yachten auf dem offenen Meer, oder der Eigentümer kann nicht eindeutig festgelegt werden, weil irgendwelche Holdings dazwischen hängen, die wiederum auf unterschiedliche Länder verteilt sind usw.
Die geben genug Geld für Berater aus , denk ich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.