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Geschrieben von Mai08+Baby am 31.07.2013, 20:13 Uhr

Privatverkauf - Wer ist in der Beweislast? Käufer oder Verkäufer?

Ich wollte jetzt online Sachen zum Verkauf einstellen und habe gerade unten den Fall gelesen.

http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Ebay-Privatkauf-Rueckabwicklung-Erst-ware-dann-Geld_572576.htm

Da bin ich direkt am überlegen ob ich es überhaupt mache.... Wer würde eigentlich etwas Beweisen müssen? Der Verkäufer oder der Käufer?

Ich habe schon von Fällen gehört das bekleiduung ersteigert wurde die dann doch nicht gefiel und extra beschädigt wurde so ads der Verkäufer die zurücknehmen sollte.

Und man kann ja nicht bei jeden verkauf Zeugen haben die bestätigen wie man allles einpackt und es zum Paketversand bringt: daher stelle ich mir das ziemlich schwierig vor?

Gina

 
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