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Geschrieben von lucalara am 14.03.2006, 23:33 Uhr

Pflegekinder

Hallo,

das kommt ganz darauf, an bei wem die elterliche Sorge liegt. Liegt sie bei einem Vormund, dann wird es für die leibl. Eltern schwieriger. Liegt das Sorgerecht bei den leibl. Eltern, dann wird es widerrum für die Pflegeeltern schwer. Die Pflegeeltern können einen Antrag auf Verbleib beim Gericht stellen. Daraufhin wird nochmal sehr gründlich überprüft, ob die leibl. Eltern sich stabilisiert haben. Soweit ich weiß ist es bei Kindermißhandlung eher schwierig für die leibl. Eltern da durchzukommen und dem Gericht zu beweisen, dass es sich gebessert hat. z.B. wenn die Eltern Alkoholiker oder Drogensüchtig sind ist es relativ einfach festzustellen ob sie clean oder trocken sind, aber bei Kindermißhandlung ist es eben sehr schwierig. Ich denke, dass die Pflegeeltern gute Chancen haben, dass der Kleine bei Ihnen bleibt. Auch noch aus dem Grund, weil er doch schon über die Hälfte seines Lebens schon bei den Pflegeeltern lebt. Da sind für den Kleinen die Pflegeeltern die Bezugspersonen. Zu den leibl. Eltern ist die Bindung sicher nicht so gut.

Wenn das Jugendamt bzw. das Familiengericht wirklich zum Wohle des Kindes entscheidet, dann bleibt der Kleine bei den Pflegeeltern. Aber nicht alle Gerichte handeln nach Kindeswohl, denn wenn das Kind zu den leibl Eltern zurückkommt, dann muß das Pflegegeld an die Pflegeeltern nicht gezahlt werden und das Jugendamt hat einen Fall weniger. Es ist echt traurig aber wahr, dass manche Jugendämter so arbeiten.

Aber ich denke von der Situtation wie du es hier beschreibst, haben die Pflegeeltern gute Chancen.

LG Johanna (hoffentlich auch bald eine Pfelgemama)

 
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