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Geschrieben von Ruto am 25.06.2022, 22:06 Uhr

Paragraf 219a wurde gestrichen...

Ich versuche es nochmal...

Wenn du abtreiben möchtest, geht das erst einmal nur unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen (darunter: bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche). Du bist verpflichtet, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Erst wenn dir die Beratung einen entsprechenden Nachweis ausstellt, kannst du mitsamt einer Liste Ärzte/Kliniken abklopfen, die eine Abtreibung anbieten. Und ja, eine Abtreibung ist für MedizinerInnen einfach ein medizinischer Eingriff (wie eben Paradontitis, eine OP am Herzen oder sonst was) - so professionell sind die. Denn für das andere Drumherum (wie das Schwangerschaftskobfliktberatungsgespräch, die juristischen und die ethische Fragen) sind ja andere zuständig, die wiederum dafür bestens ausgebildet sind! (Anders als wir!)
Was sich jetzt durch den gestrichenen Paragraphen geändert hat, ist lediglich der Punkt, dass ÄrztInnen den Punkt Abtreibung öffentlich zugänglich als angebotene medizinische Leistung nennen dürfen, genauso wie die verschiedenen Behandlungsformen dazu (und ja, da gibt es mehrere). Kein Raten mehr und ewiges Durchtelefonieren, sondern schlicht Information.
Nochmal wiederholt: An der Tatsache, dass Abtreiben strenge Auflagen und Vorgaben hat, ändert sich durch dieses neue Gesetz NICHTS!

 
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