Geschrieben von ohno am 20.02.2014, 14:01 Uhr |
Organisation bzgl Kurplatz
Hat man Widerspruchsrecht, wenn man mit dem zugewiesenen Kurplatz berechtigterweise nicht einverstanden ist?
Warum bekommt ein Patient einen Kurplatz zugewiesen, ein anderer Patient bekommt mehrere Platzvorschläge? Wie kommt der Unterschied? Vllt weiß das jemand.
VG ohno
(PS: Antrag wurde über Rentenvers. gestellt)
Bei TK bei meiner Mutter war es so, ....
Antwort von baraber am 20.02.2014, 16:07 Uhr
Dass die Krankenkasse mit bestimmten Kliniken Verträge hatte.
An diese Kliniken konnte man gehen.
Gruß
Re: Bei TK bei meiner Mutter war es so, ....
Antwort von Alex2003 am 20.02.2014, 16:36 Uhr
also soviel ich weis, kannst du wenn du über die krankenkasse eine kur beantragst, es selbst entscheiden ( so war es bei mir auch )
bei der rentenversicherung, bekommst du was zugeteilt, was sie am besten finden. kannst aber wiederspruch einreichen.
musst halt schauen, da sie ja eben das haus ausgesucht haben, wo sie bei dir die besten heilungschancen sehen.
Wahlrecht
Antwort von Ameise am 22.02.2014, 14:38 Uhr
Hi,
nach § 9 SGB IX hat man ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
LG
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