Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von sahraundchelly am 13.06.2006, 22:29 Uhr

Ob man Zahlungswillig ist?

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und wir haben viele Güteverhandlungen. Also: Es ist tatsächlich so, wie der Name schon sagt, man (die Parteien und nicht das Gericht) versucht in der Verhandlung, sich gütlich zu einigen. Es wird ein Vergleich geschlossen. Das ist ein vollstreckbarer Titel, aus dem dann auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Aber Vorsicht wenn Du selbst Deinen Anwalt bezahlen musst, es entsteht nämlich eine separate Einigungsgebühr.

Einigt man sich in der Güteverhandlung nicht, entscheidet das Gericht durch Urteil.

Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben.

Und ja, wenn Du verklagt wurdest, wird in der Güteverhandlung geschaut, ob Du zahlungswillig bist. Du kannst auch Raten anbieten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.