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Geschrieben von IngeA am 06.02.2015, 22:54 Uhr

Notarzt rettet einem Kind das Leben - und verliert den Führerschein

Offensichtlich ist doch ein Schaden geblieben und ich mein nicht den an den Rippen
Allerdings kenne ich auch ein paar recht rüpelhaft fahrende Rettungsdienstler. Wie dieser NA gefahren ist kann ich natürlich nicht beurteilen.
Allerdings ist "Sondersignal" nicht gleich "Sondersignal". Blaulicht alleine gewährt kein Wegerecht. Falls der Notarzt das Martinshorn nicht an hatte, ist die Klage formal korrekt.
Ich bin auch schon "Schnauze an Schnauze" mit einem Rettungswagen gestanden, der mir am Kreisel auf meiner Ausfahrt ohne Martinshorn entgegengekommen ist. Zu sehen war er nicht, weil die Straße eine Allee war und der Kreisel leicht versetzt, der RTW war also durch die Bäume verdeckt. Das Martinshorn hat die Fahrerin erst eingeschaltet als wir beide schon gestanden sind. Da hilft das auch nichts mehr, außer dass es die meisten Leute ziemlich unter Druck setzen würde und sie in der Verwirrung total konfus (und gefährlich) reagieren.

LG Inge

 
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