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Geschrieben von Berlin! am 21.05.2021, 13:01 Uhr

Nochmal Kündigung in der Probezeit

Wenn Du heute die schriftliche Kündigungserklärung erhalten hast, dann kannst Du nur zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden.
Entscheidend ist der Erhalt der SCHRIFTLICHEN Kündigungserklärung. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Also:
Dein Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.21. Ab 01.07.21 bist Du dann arbeitslos.

Die Kündigung selbst ist schulbuchmäßig formuliert. Da gibt es nichts auszusetzen.

Ruf beim JC an und kläre das.

 
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