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Geschrieben von shinead am 07.04.2014, 11:55 Uhr

neuer Job nach Arbeitslosengeld...

ALG1 wird (genauso wie auch Gehalt) "rückwirkend" bezahlt.

ALG2 wird im Voraus bezahlt. Daher kann es tatsächlich zu einem Monat Versorgungslücke bei der Arbeitsaufnahme kommen.
Die ARGE gibt sich hier allerdings auch großzügig und gewährt eine letzte ALG2-Zahlung als Kredit, der dann über die nächsten Monate freigegeben wird.

ALG2 muss eben ggf. auch mal ad-hoc bezahlt werden. Daher die geänderte Auszahlung. Wer erst ALG1 bezogen hat, bekommt im ersten ALG2-Monat dann eine doppelte Zahlung, die er tunlichst zurücklegen sollte.

 
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