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Geschrieben von shinead am 01.06.2012, 14:36 Uhr

nebenkosten..Miete..Wer kennt sich aus?

"abwälzen" ist gut... wer benutzt denn die Heizung?

Alle reinen Wartungskosten und Verbrauchsmaterialien sind umlagefähig, dürfen also über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.

Reparaturkosten musst Du allerdings nicht zahlen. Die trägt der Vermieter.

Ob Du die Kosten nur anteilig oder voll bezahlen musst, hängt vom Mietobjekt ab. In einem Einfamilienhaus müssen 100% gezahlt werden. In einem Dreifamilienhaus mit Zentralheizung nur 1/3.

 
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