Geschrieben von Woelfin90 am 10.11.2014, 19:04 Uhr |
Mobben
Mein Beileid zum Verlust.
Mobbing ist es laut StGB erst, wenn eine Frist von 6 Monaten vergangen ist. Vorher leider nicht.
Wenn du sagst, du bist hart im Nehmen, dann hab den Mut und sage jedem Lehrer mit blöden Kommentaren, dass er das zu unterlassen habe und es ihn nichts angeht wie es um deine Gefühlswelt bestellt ist.
Wenn du das nicht willst, sag direkt du führst ein Mobbingtagebuch und wirst Anzeige erstatten, wenn das Verhalten sich nicht ändert.
Aber mal was andres - selbst wenn die Klasse ihren Abschluss nachmacht, muss es doch einen Direktor oder sonst etwas in der Art geben, der einen Überblick über Lehrplaninhalte und Unterricht hat. Und auch die Lehrer werden sicherlich bezahlt.
- Mobben - Wunderkind2010 10.11.14, 18:33
- Re: Mobben - Woelfin90 10.11.14, 19:04