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Geschrieben von emilie.d. am 01.06.2017, 13:06 Uhr

Leider nur ein altes Urteil

Das Urteil wird recht häufig zitiert, auch in deutlich jüngeren Fällen (2008).

Wenn der Vermieter auf Gas umstellen wollte, würde das Urteil tatsächlich nicht greifen, steht zumindest so in der Kommentierung.

Dass der Tank leer übergeben wurde, hat in dem Fall keine Relevanz. Es geht nur um die Frage, ob es für den Vermieter zumutbar ist, das Heizöl zu übernehmen oder nicht und das hat das entsprechende Gericht 1986 bejaht.

Wir sind in unserer Familie schon häufiger mit Mietern und auch Vermietern vor Gericht gewesen. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es je nach Typ oft schon reicht, ein entsprechendes Urteil zu zitieren. Wenn der Vermieter das anders sieht, kommt dann im Normalfall ein entsprechendes Schreiben zurück. Dann kann man damit immer noch zum Mieterverein gehen bzw. sich bei Haus und Grund schlau machen lassen.

 
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