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Geschrieben von shinead am 09.04.2014, 14:41 Uhr

Lass' Dich nicht von AGBs ins Boxhorn jagen!

Eine Kündigung aus wichtigem Grund (nämlich einer Krankheit bei der Arzt attestiert, dass Du eben dauerhaft nicht auf diese vibrierenden Dinger steigen darfst) muss ein Studio immer hinnehmen. Die Klausel ist unwirksam.
Auch die Befreiung bei akuter Krankheit ist keine Kulanz.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Zitat:
Darf ich den Fitnessvertrag wegen einer Erkrankung kündigen?

Ja, die sofortige Kündigung des Fitnessclub-Vertrags aufgrund von Krankheit ist erlaubt und gerichtlich anerkannt. Ihr Fitnessstudio muss eine derartige Kündigung akzeptieren. Bestätigt Ihnen Ihr Arzt, dass Sie keinen Sport mehr im Fitnessstudio machen dürfen, so reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit Ihrer Kündigung ein.

Ihr Sportstudio muss die vorgelegte Bescheinigung akzeptieren, es darf Sie nicht zu einem anderen Arzt bzw. zu einem angeblich speziell für das Fitnessstudio zuständigen Arzt schicken. Auch ein Verweis auf einen Amtsarzt ist nicht erlaubt. Ergibt sich aus Ihrem beigefügten Attest, dass Sie derzeit dauerhaft keinen Sport machen können, so kann Ihr Fitnessclub hiergegen keine Einwendungen vorbringen.

Sollten Sie jedoch nur für einen bestimmten abgrenzbaren Zeitraum sportunfähig sein, so muss das Fitnessstudio keine Kündigung akzeptieren. Stattdessen kann es Sie für die in der ärztlichen Bescheinigung benannten Monate vom Vertrag befreien und die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge vorübergehend pausieren.

Eine vollständige Kündigung ist in derartigen Fällen nicht möglich, es sei denn, der Fitnessclub gewährt diese aus Kulanz. Sind Sie am Ende des vom Arzt bescheinigten Krankheitszeitraums noch immer nicht gesund, so sollten Sie Ihrem Sportstudio ein weiteres neues Attest vorlegen, das auf die Fortdauer der Erkrankung hinweist.

 
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