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Geschrieben von KKM am 04.02.2020, 12:11 Uhr

Krankenschwester aus Ulm offenbar unschuldig

Es waren wohl Laborproben, die den Verdacht zunächst ergeben haben.

Leider waren die Proben wohl verunreinigt oder das Labor hat unsauber gearbeitet.
In einem anderen Labor wurden in der Zweitprobe keine Spuren gefunden.

So habe ich das verstanden, habe die PK nicht vollständig verfolgt.

Ihr steht Schadensersatz zu, abzüglich Kost und Logis.
Der Betrag ist lächerlich gering.
Vielleicht kann sie zivilrechtlich Schadensersatz vom Labor fordern...

 
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