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Geschrieben von ungewohnt am 07.11.2013, 19:07 Uhr

Krankenkasse und Mitteilung an AG

Hat es da eine Änderung gegeben? Ich kenne es nur so, dass die Krankenkasse den AG bei Erreichen (kurz vorher) der Lohnfortzahlungsgrenze informiert.
Jetzt wurde ich angerufen, dass mein AG nachgefragt hat und bekam die Auskunft, uns liegt keine AU vor - wir können nichts sagen. Die gleiche Aussage bekam eine Kollegin und auf ihre Rückfrage bei der KK kam die Antwort: dies ist unsere Standardantwort, ihr AG soll sie fragen und sie bevollmächtigen uns dann eine Auskunft zu geben....
Sind 2 verschiedene KK: BEK und Techniker.....
Die Krankmeldungen liegen jeweils der KK vor und trotzdem eine solche Aussage?

 
2 Antworten:

Sollte es nicht umgekehrt sein???

Antwort von Trini am 08.11.2013, 7:52 Uhr

D.h. der AG gibt rechtzeitig der KK Bescheid, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft???

Kommt bei uns nämlich darauf an, wie lange man schon hier arbeitet.
Die "Neuen" haben 6 Wochen Lohnfortzahlung, die "Alten" haben Bestandsschutz - und da sind es 26 Wochen.

Da sollte die Personalabteilung schon selber merken, ob sie noch zahlen muss oder die KK.

Trini

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Trini

Antwort von ungewohnt am 08.11.2013, 16:05 Uhr

Bei mir handelte es sich um 2 Tage im Oktober, allerdings war ich schon im Mai und und im September jeweils 5-7 Tage AU.
Allerdings jedesmal wg. unterschiedlichen Erkrankungen: Erkältung und Bandscheibenvorfall. Die 2 Tage resultieren aus einer Medikamentenunverträglichkeit.
Selbst wenn es alles die gleiche Krankheit wäre, wäre ich noch weit von 6 Wochen entfernt.
Aber ich verstehe die Ausage der KK nicht

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