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Geschrieben von Gucci75 am 07.03.2015, 8:47 Uhr

krankenkasse als träger einer ambulanten reha

Anträge auf medizinische Rehabilitation, AHB oder AGM, ambulant o. stationär, gehen immer über die RV, so lange der /die Versicherte keine Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Die KV ist nur dann Kostenträger, wenn man eben o. g. Rente bezieht. Außen vor bleiben onkologische Erkrankungen, die gehen immer über die RV.
Die TK liegt da völlig richtig.

Gute Besserung!

 
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