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Geschrieben von Felica am 09.12.2018, 20:33 Uhr

Klingt alles verworren

ich vermute schon das sie daheim sitzt und auf das Kind wartet und jetzt denkt, der Staat finanziert ihr nun die erste eigene Wohnung. Wenn die Eltern schon vom Amt gelebt haben, ist sie es vielleicht auch nicht anders gewohnt. Vermutung liegt jedenfalls nahe.

Meines Wissens nach hätte sie aber vor Geburt gar nicht aus der Akte der Mutter gedurft, den bis zur Geburt des Kindes oder bis sie 27 Jahre alt wird, sind die Eltern ihr Unterhaltspflichtig. Erst danach der Kindsvater. Und solange sagt das Amt in der Regel auch müssen die Kinder dann daheim wohnen bleiben. Außer sie hatte vorher schon eine eigene Wohnung, danach hört es sich aber nicht an.

 
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