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Geschrieben von Sille74 am 18.04.2016, 16:11 Uhr

Klar, hätte man verzichten KÖNNEN, ...

... die Frage ist aber, ob man auch hätte verzichten DÜRFEN. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass die Erteilung der Ermächtigung nicht so leicht verweigert werden kann, sprich die Bundesregierung nicht so einfach eine materiell-rechtliche Prüfung vornehmen kann, da dies Aufgabe der Gerichte ist (das Vorliegen eines Straftatbestands zu prüfen) --> Gewaltenteilung.

 
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