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Geschrieben von Pamo am 09.09.2013, 19:29 Uhr

Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub

Klar geht das. Dann muss er aber auch damit leben, dass diejenigen die den Urlaub nicht vorher nehmen konnten bspw die letzten 6 Wochen des Kalenderjahres zuhause bleiben oder eine Auszahlung des Urlaubs erwarten. Verschenken wird wohl kaum jemand den Urlaub.

 
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