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Geschrieben von Terkey235 am 22.01.2013, 12:24 Uhr

Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Hallo zusammen,

meine Kollegin sitzt derzeit (mit einer befreundeten Familie) auf einer deutschen Insel fest. Keine Fähre fährt mehr. Sie hätte evtl. die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Flug zu nehmen. Allerdings sind zwei Hunde und ein behinderter Säugling dabei. Sie würden also den Flug lieber umgehen, der neben der Unannehmlichkeiten auch ziemlich teuer wäre.

Kann der Arbeitgeber sie dazu zwingen zu fliegen, damit sie pünktlich wieder am Arbeitsplatz ist? Dass sie für die Fehltage nicht entlohnt wird oder ggf. Urlaub nehmen muss ist klar.

Danke, terkey

 
8 Antworten:

Re: Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Antwort von Pamo am 22.01.2013, 12:26 Uhr

Zwingen kann er sie nicht. Wie denn auch? Er kann sie aber abmahnen, weil sie nicht zur Arbeit kommt.

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Re: Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Antwort von Terkey235 am 22.01.2013, 12:35 Uhr

Na ja, der Flug wäre eben eine Möglichkeit von der Insel runterzuommen. Die Frage ist, ob sie rechtlich dazu verpflichtet ist, alle - also auch teurere - Transportmöglichkeiten auszuschöpfen. Die Fähre ist der normale Weg auf's Festland. Flieger nehmen eigentlich nur Leute, die sich das leisten können.

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Re: Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Antwort von Feuerpferdchen am 22.01.2013, 12:38 Uhr

Ich würde wohl fliegen, ich gehe mal davon aus, dass es sich um Wangerooge handelt und ein Flug kostet dann 40 Euro pro Person, vielleicht ist das Baby/sind die Hunde billiger. Einfach mal nachfragen. Wann muss sie denn wieder arbeiten?

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Re: Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Antwort von Pamo am 22.01.2013, 12:40 Uhr

Sie kann rechtlich nicht dazu verpflichtet sein, weil sie ja nicht unbedingt die Finanzen dafür hat. Es gibt keine Flugpflicht - wo sollte sowas Irrsinniges denn festgehalten sein?

Aber wie gesagt, die Reise ist ihre eigene Verantwortung und wenn sie nicht pünktlich zurück kommt, KANN er ihr das vorhalten, MUSS aber nicht - vor allem wenn sie Urlaub nimmt.

Mein Chef ist beim Vulkangedöns auch auf einem anderen Kontinent gestrandet, ein pünktlicher Rückflug für ihn, Kind und Nanny wäre nur 1. Klasse möglich gewesen - hat er nicht gemacht. Dafür verlor er eine Menge Urlaub und sicherlich auch ein 4-Augen-Gespräch. Doch verstehen kann ich ihn.

Zwingen geht nicht, mit den Konsequenzen muss man aber leben.

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Hat sie denn schon beim AG nachgefragt?

Antwort von Trini am 22.01.2013, 12:42 Uhr

Für wie lange (und warum, Sturm, Niedrigwasser?) sind die Fähren denn gestrichen?
Wenn der AG auf pünktlicher Arbeistaufnahme bestünde, würde ich wohl auch fliegen.

Trini

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Re: Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Antwort von Terkey235 am 22.01.2013, 12:42 Uhr

Sie muss am Freitag wieder arbeiten. Die Vermieterin der Ferienwohnung rät schon zu Hamsterkäufen.
Ich selbst bin gestern problemlos von Norderney wiedergekommen. Nach Juist würden aber auch die Fähren gestrichen.

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Re: Kann der Arbeitgeber einen Flug erzwingen?

Antwort von Feuerpferdchen am 22.01.2013, 12:47 Uhr

das Wetter soll ja so knackig bleiben, ich würde fliegen. Hamsterkäufe auf den Inseln sind auch nicht billig, die Vermieterin würde sich ja freuen, dass noch Gäste da sind... aber wenn man davon ausgeht, dass das Geld nicht so locker sitzt, dass der Urlaub nicht unbegrenzt so weitergehen kann und man muss weiterhin die Ferienwohnung zahlen und dann vielleicht doch noch das Geld für den Flug ausgeben, das schmerzt dann doppelt. Dann lieber jetzt kurz und schmerzlos, außer der Arbeitgeber hat viel Verständnis. Aber teuer wird es so oder so

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Re: Hat sie denn schon beim AG nachgefragt?

Antwort von jennysmum am 22.01.2013, 22:28 Uhr

Nein, er muss ihr zumindest unbezahlten Urlaub geben. Wenn im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbahrung oder Tarifvertrag nicht ausdrücklich die Lohnfortzahlung eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde, steht ihr sogar ihr Lohn für den Zeitraum zu.
Sollte der AG auf Flug bestehen, hat er ihr die Kosten zu erstatten.
Hier mal ein Link:
http://www.dr-esch.de/download/ESCH_Artikel_Urlaub.pdf
Da vor allem 6. und 11.

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