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Geschrieben von cube am 07.05.2021, 16:29 Uhr

Ist das Gleiche wie in Unternehmen

Auch da wird eine gewisse Loyalität verlangt/erwartet bzw. die Einhaltung gewisser Regeln. Das alles weiß man, wenn man den Vertrag unterschreibt - ob normaler AN oder eben Leistungssportler.
Bei Letzterem kommt aber noch hinzu, dass er in der Öffentlichkeit steht und es deswegen schwer ist, privat und beruflich zu trennen.
Natürlich darf er seine Meinung haben, die gerne auch im Freundeskreis kundtun - aber die via Facebook oder sonst wie mit der Öffentlichkeit zu teilen, ist eben für jemanden, der in der Öffentlichkeit steht und die Werte seines Landes repräsentiert keine rein private Äußerung mehr.

Das hat für mich auch nichts mit Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun - er halt schlicht und ergreifend gegen die Regeln seines Arbeitsvertrages verstoßen.

 
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