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Geschrieben von Laufente123 am 30.06.2017, 23:24 Uhr

Im Radio war von Umwandeln lassen per Antrag die Rede

Man kann, muss aber nicht, umwandeln lassen. Sozusagen Bestandsschutz.
Die eingetragene Lebensgemeinschaft entfällt aber für die Zukunft. So laut Radio.

Mir ist der Zusammenhang zur Adoption noch nicht so ganz klar.
Auch Homosexuelle konnten doch adoptieren, aber ich vermute mal, nicht gemeinsam gleichzeitig?

Und wenn einer vom Jugendamt grundsätzliche Bedenken hat bzgl. Adoption durch homosexuelle Paare, dann hat er sie nach dem neuen Gesetzt doch noch immer? Ist da nicht viel Entscheidungsspielraum?

Nachdem es mich aber nicht betrifft, mache ich mir auch nicht die Mühe es nachzugoogeln.

Liebe Grüße
Laufente

 
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