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Geschrieben von Leewja am 03.07.2017, 9:40 Uhr

Ich wollte nur auf das soll man wegen dieser unromantsichen sachen etwa heiraten?

und da meine ich: klar, wenn man es schnell und praktisch regeln will, so wie es "duie Ehe" vorisieht, ja.
Warum denn nicht?
Romantisches Brimborium kann man auch ohne staatrliche Ehe haben (inzwischen nicht mal merh nur mit freien Trauujgen, sondern sogar in der Kriche).

Wenn mann es regeln möchte, ohne zu heriaten, kann man notareill einen Vertrag aushandeln.

Wenn man heiraten möchte (staatlich), aber andere Regelungen etablieren möchte, kann man auch das.

Was man voneinander lösen muss, ist die standesamtliche Eheschließung (Verwaltungsakt, Versorgung, Verantwortung füreinander, Steuervorteile, automatisches Sorgerechtsgedöns) und Liebe/(Romantik.
Was soll das miteinander zu tun haben?

Man kann sich lieben, ohne zu heiraten.
Man kann heiraten, ohne sich zu lieben.
Man kann sich auch lieben UND heiraten.
Man kann sich lieben, heiraten und dann einen Ehevertrag haben. usw usw,.

 
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