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Geschrieben von uli71 am 25.06.2012, 11:29 Uhr

Hilfe unser Haus soll verkauft werden, wer hat Ahnung

Zuerst muss der Käufer euch mitkaufen.

Dann kann er aber, sobald er im Grundbuch eingetragen ist, durchaus Eigenbedarf anmelden und es gelten die normalen Fristen, je nach Mietdauer.
Außerdem gibt es im Zweifamilienhaus ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, der Eigentümer kann, wenn er selbst die eine Wohnung bewohnt, die andere ohne Grund kündigen. Die normale Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate.

Wenn er euch wohnen läasst und die Miete erhöht, muss halt geprüft werden, inwieweit das gerechtfertigt ist, wann die letzte Mieterhöhung war, was ortsüblich ist, ...

 
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