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Geschrieben von shinead am 01.10.2012, 9:35 Uhr

hat jemand ahnung von datenspeicherung auf einer internetseite????

Wenn Du bei Abschluss des Vertrages einer 6-monatigen Speicherung zugestimmt hast (weil das Unternehmen aus irgendwelchen wichtigen Gründen die Daten 6 Monate aufbewahren muss), dann träfe §35.3.1 zu:

An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit 1.
im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen

Nur wenn §35.2 zutrifft:
"Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt."
kannst du eine Löschung verlangen.

 
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