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Geschrieben von Lauch1 am 29.09.2016, 20:42 Uhr

Haschischkonsum

Ja aber wenn er aussagt, er wurde verfolgt. Hat nur seine Verfolger umgefahren, wollte auf schnellsten Wege zur Polizei. Für zwei Gutachter war er zurechnungsunfähig. Keine Ahnung, ob das Urteil in den nächsten Instanzen hält.

 
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