Geschrieben von Jenny177 am 01.05.2011, 20:44 Uhr |
Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht
Huhu, sorry aber für mich mal grad dringend aktuell.
Wenn man eine Wohnung vermietet und ein sogenannter Freund der Mieterin eine Tür einschlägt, dann hat sie doch gegenüber dem Vermieter zu haften oder?
LG
Re: Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht
Antwort von tweenky am 01.05.2011, 20:52 Uhr
Ja, in der Regel schon. Zumeist steht es auch im Mietvertrag.
Re: Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht
Antwort von shinead am 01.05.2011, 20:55 Uhr
Grunsätzlich haftet der Verursacher, also der "Freund". Den könnte man dann auch z.B. wg. Sachbeschädigung anzeigen.
Rückt die Mieterin aber z.B nicht mit den entsprechenden Daten raus, steht sie in der Haftung.
Re: Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht
Antwort von Joni76 am 01.05.2011, 22:26 Uhr
Nee shinead hat recht. Der Verursacher haftet und nicht der Mieter. Meine Schwester hatte sich mal von ihrem Freund getrennt und der hatte dann in der Nacht besoffen meine Terassentür eingeschlagen, weil er dachte, sie wäre bei mir. Er musste dafür haften. Ich hatte ihn auch angezeigt damals.
Re: Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht
Antwort von ursel66 am 03.05.2011, 17:55 Uhr
Hallo,
erst mal ist der Verursacher haftbar zu machen. Ist dieser aber nicht greifbar/bekannt haftet in dem Fall die Mieterin.
Ist mir passiert :-)
Re: Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht
Antwort von Jenny177 am 04.05.2011, 19:44 Uhr
Huhu,
lieben Dank !!!!
LG