Geschrieben von SusanneZ am 20.09.2009, 20:31 Uhr |
für mich aktuell und dringend!Kassenbon...
Dass du keinen Kassenbon mehr hast, ist blöd, aber ein Kassenbon ist rechtlich gesehen kein Must, wenn du irgendwie anders nachweisen kannst, wann du das Gerät gekauft hast. Du musst dich sowieso an den Hersteller wenden, es ist also egal wo du es gekauft hast. Wenn sich der Kaufzeitpunkt nicht nachweisen lassen sollte (ggfls. nachweisen über Gerätenummer), dann wird der Hersteller evtl. aus Kulanz handeln.
Dennoch gilt:
3 Jahre Gewährleistung, insofern das Gerät durch einen Fehler des Herstellers kaputt geht. Nach Ablauf der 6 Monate nach Kaufdatum musst DU jedoch beweisen, dass der entstandene Mangel Verschulden des Herstellers ist - nicht andersrum.
LG
- für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Gazi72 20.09.09, 19:55
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Ebba 20.09.09, 20:03
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Gazi72 20.09.09, 20:14
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Ebba 20.09.09, 20:25
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - SusanneZ 20.09.09, 20:31
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Gazi72 20.09.09, 20:38
- Nein, nein, nein :-) - Ebba 20.09.09, 20:42
- liebe Ebba *auch klugscheiß* - SusanneZ 20.09.09, 21:13
- Re: liebe Ebba *auch klugscheiß* - Ebba 20.09.09, 21:24
- Re: liebe Ebba - SusanneZ 20.09.09, 21:28
- Re: liebe Ebba *auch klugscheiß* - Ebba 20.09.09, 21:24
- liebe Ebba *auch klugscheiß* - SusanneZ 20.09.09, 21:13
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Gazi72 20.09.09, 20:14
- Leider kann ich Dir auch nicht weiterhelfen - doch einen Tipp: - knödelchen00 21.09.09, 8:28
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Maus3152 21.09.09, 9:49
- Re: für mich aktuell und dringend!Kassenbon... - Ebba 20.09.09, 20:03