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Geschrieben von SusanneZ am 20.09.2009, 20:31 Uhr

für mich aktuell und dringend!Kassenbon...

Dass du keinen Kassenbon mehr hast, ist blöd, aber ein Kassenbon ist rechtlich gesehen kein Must, wenn du irgendwie anders nachweisen kannst, wann du das Gerät gekauft hast. Du musst dich sowieso an den Hersteller wenden, es ist also egal wo du es gekauft hast. Wenn sich der Kaufzeitpunkt nicht nachweisen lassen sollte (ggfls. nachweisen über Gerätenummer), dann wird der Hersteller evtl. aus Kulanz handeln.

Dennoch gilt:
3 Jahre Gewährleistung, insofern das Gerät durch einen Fehler des Herstellers kaputt geht. Nach Ablauf der 6 Monate nach Kaufdatum musst DU jedoch beweisen, dass der entstandene Mangel Verschulden des Herstellers ist - nicht andersrum.

LG

 
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