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Geschrieben von Danyshope am 26.11.2016, 12:08 Uhr

Frage zur Hausgemeinschaft

Kommt drauf an.

Erneuerungen welche eine Wohnung betreffen, also auf diese beschränkt sind wie zB die Wohnungseingangstür oder Fußbeläge oder auch eine eigene Heizanlage gehen meiner Meinung nach zu Lasten des Wohnungsbesitzers. Es sei denn alle anderen sind sich einige das dann auch zu teilen.

Was der Gemeinschaft dient, wie eben die Haupteingangstür geht nach Aufteilung des Grundbesitzeintrages. Wenn alle zu einem drittel im Grundbuch stehen, dann muss jede Wohnung - egal wie viele Personen dort wohnen, eben ein Drittel zahlen. Sind die Besitzverhältnisse unterschiedlich, dann eben nach dem was eingetragen ist.

Wenn es so ist das die Mutter gar keine Eigentümerin ist, sondern nur die beiden Geschwister, dann müssen die beiden Geschwister sich das alleine teilen. Es sei den wider Erwartung würde beim eingetragenen Wohnrecht - muss ja notariell beglaubigt worden sein - was anderes verfügt. In der Regel ist das aber nicht der Fall. Immerhin wird das Wohnrecht sich beim Kaufpreis damals beim Kaufpreis niedergeschlagen haben - sollte jedenfalls so sein - und dadurch hat sich die vorherige Besitzerin eben die Mutter die Kostenfreiheit "erkauft" auf Lebenszeit.

Nebenkosten wie Gas, Wasser, Telefon usw sind "Verbrauchskosten. Und da ist es gängig das nach Personen oder auch Wohnfläche aufzuteilen. Wobei ich, wenn ihr euch langfristigen Ärger sparen wollt und die 3 Wohnungen eh separat sind, dazu Raten würde auch da für jede Wohnung nachträglich Zähler einzurichten. Und dann eben auch festzulegen wer für welche "Baukosten" zuständig ist und in welchem Umfang.

Dafür erwerben die Geschwister dann aber auch eine "Wertsteigerung" der Immobilie - für einen möglichen späteren Verkauf unter Umständen dann wichtig. Wenn am "Gemeingut", dann für beide, wenn für einzelne Wohnungen, dann für diese allein. theoretisch könnte ja auch einer der beiden Geschwister eben hingehen und seinen Anteil verkaufen.

Wir haben hier selbst eine Eigentümergemeinschaft. Alle baulichen Veränderungen werden festgehalten. Kosten wie Versicherungen, Sanierungen, Steuern usw durch die Parteien geteilt und Verbrauchssachen wie Wasser, Strom usw von jedem selbst gezahlt.

 
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