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Geschrieben von Leena am 20.07.2006, 7:44 Uhr

Einkommenssteuer... aber im Erziehungsurlaub???

Du bekommst "so nen Wisch" in der Regel automatisch, wenn Du im Vorjahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet warst, z.B. wegen Mutterschaftsgeldes, das zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit die Höhe des Steuersatzes beeinflusst. Wenn im Vorjahr solche Leistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen (z.B. Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, ...) bezogen wurden, wird man meistens automatisch auch im Folgejahr zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

Ansonsten - einfach dem Finanzamt schreiben, dass man in 2005 nur Erziehungsgeld erhalten hat, am besten noch mit Kopie zum Erziehungsgeldbescheid dabei, dann sollte sich die Angelegenheit klären lassen.

Wobei ich mich ein wenig wundere - bei mir hat mein Arbeitgeber auch im Erziehungsurlaub bzw. in der Elternzeit immer um Vorlage meiner aktuellen Lohnsteuerkarte gebeten...

 
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