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Geschrieben von Berlin! am 10.11.2019, 15:12 Uhr

Ein Artikel aus der BILD....ernsthaft?

Die BILD ist doch keine seriöse Quelle....

Mal losgelöst davon: Tiere sind grundsätzlich unpfändbar, wenn es Familientiere sind und sie nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden. Das steht in § 811c ZPO.
Es gibt aber natürlich Ausnahmen: das Tier hat einen besonders hohen Wert oder es bedeutet für den Gläubiger eine unzumutbare Härte, wenn das Tür nicht gepfändet wird.

Stellt Euch das mal vor: ihr bekommt Geld von jemandem. Ihr habt das Geld eingeklagt, habt sogar einen rechtskräftigen Titel und schon viel Zeit und Geld investiert, um an Euer Geld zu kommen. Und der Schuldner geht schön mit seinem teuren Rasse-Fifi gassi und zeigt Euch eine lange Nase.

Ich würde mich auch veralbert fühlen.

Am Rande: Richter pfänden nicht, das machen Gerichtsvollzieher.

 
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