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Geschrieben von und am 04.12.2013, 12:19 Uhr

Die religiös Motivierten....

.... dürfen sich von mir aus abschneiden lassen was sie wollen - sobald sie 18 Jahre alt sind. Meinetwegen dann auch gleich den ganzen Piephahn, wenn es ihnen doch so Spaß macht, einer Gottheit intime Körperteile hinzuopfern.

Ich sehe nicht, wo ein Verbot, diesen Akt an unmündigen, wehrlosen Kindern auszuüben, mit der Religionsfreiheit kollidiert. Es zeugt doch umso mehr von religiöser Eilfertigkeit und Opferbereitschaft des Gläubigen, wenn er das Ritual als bewusster Erwachsener und aus freien Stücken an sich durchführen lässt.

 
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