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Geschrieben von janthu am 02.04.2020, 10:29 Uhr

Betreuungsgebühren

Hier stand heute in der Zeitung, dass Corona offiziell als höhere Gewalt anzusehen ist und damit eine Stundung der Gebühren nicht zulässig ist.
Gebühren werden weiterhin eingezogen. Wenn Eltern die Zahlungen einstellen, verlieren sie nach zwei Monaten den Betreuungsanspruch.

Ach ja, vielleicht noch wichtig zu wissen, dass wir in Niedersachsen leben und hier nur Krippe und Hort kostenpflichtig sind.

Und unser Bürgermeister ist ein Arsch...

 
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