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Geschrieben von claudi700 am 25.09.2018, 12:55 Uhr

Asylrecht als Menschenrecht

da gehts ja schon los.

es muss grundsätzlich zwischen migrant, asylsuchendem und flüchtling unterschieden werden.

flüchtlinge sind begrenzt hier, damit steht eine rückkehr in ihr heimatland im raum.
sollten sie straffällig werden, haben sie m. e. kein recht auf asyl.

asylsuchende können asyl beantragen.

beispiel: wenn sie straffällig werden, sollen wir dann einfach so weitermachen? mord, totschlag, raub etc.? alles kein problem? wo bleibt die humanität des asylsuchenden? oder: warum sollen wir human sein, wenn der asylsuchende in seinem heimatland schon verbrechen begangen hat und ihm dort die todesstrafe droht? diese mag für uns nicht gerechtfertigt sein, aber ich halte es nicht für richtig, z. b. einem verbrecher asyl zu gewähren.

du mischst hier einiges zusammen. das ganze muss aber differenziert betrachtet werden.

 
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