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Geschrieben von nociolla am 20.07.2014, 10:16 Uhr

Arbeitsrecht wegen Kündigung, wer kennt sich aus ??

Das geht doch eh alles nur noch mit Auflösungsvertrag bei einen neuen Job ab 16.9 .

6 Wochem zum Quartalsende heißt ja nun das du spätestens am Die. den 19.8 kündigen müsst da der letze Arbeitstag und Quatalsende Die. der 30.9 ist .

Wenn du krank bist darfst du nicht arbeiten nicht beim alten und nicht beim neuen.

Ich würde zu meinen alten AG gehen und um einen Aufhebungsvertrag zum 15.9 bitten , dann kannst du zum 16.9 beim neuen anfangen .
Wenn ein Aufhebungsvertrag möglich ist sollte das kein Problem sein.

Ich Wechsel ja auch habe 8 Wochen zum Quartals Ende . Ich habe meinen neuen Vertrag auf den1.10 Anfang ändern lasse da hier ein Aufhebungsvertrag undenkbar ist.

Noci

 
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