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Geschrieben von shinead am 16.05.2012, 8:42 Uhr

Arbeitgeber überweist Gehalt zu spät

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass das Geld am 15. des Monats auf dem Konto ist, dann ist der Arbeitgeber bis 5 Arbeitstage danach noch nicht Schadenersatzpflichtig. Erst ab dem 6. Arbeitstag kann man entstandene Gebühren und Zinsen dem AG in Rechnung stellen.

Sollte man aber nur dann tun, wenn man sich sicher ist, dass das nicht den Job kostet.

Mir persönlich ist das noch nie passiert, aber dafür habe ich mir einen Dispo einrichten lassen. Wenn das Geld tatsächlich mal später kommen sollte, werden zumindest die Einzüge und Daueraufträge bedient. Meist handelt es sich ja nur 1 oder 2 Tage. Da will ich nicht gleich Geld umschichten müssen.

 
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