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Geschrieben von shinead am 27.05.2014, 15:01 Uhr

Anzeige beim Finanzamt

Ich habe mal jemanden beim Zoll angezeigt wg. Schwarzarbeit.

Beim Zoll vor Ort habe ich meinen "Hinweis" vorgebracht und darum gebeten, anonym zu bleiben. War kein Problem. Mein Name tauchte nicht in den Unterlagen auf.

Ich weiß (über den Stadt-Funk), dass tatsächlich ein paar Wochen später eine Kontrolle stattgefunden hat, die wohl meinen Verdacht begründete. Was dem Herrn aber schlussendlich vorgeworfen wurde und welche Konsequenzen es hatte habe ich nicht erfahren (und es war mir auch herzlich wurscht!).

Beweise musst Du nicht vorlegen. Wenn sich aufgrund Deiner Hinweise ein begründeter Anfangsversacht ergibt, reicht das völlig aus.

 
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