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Geschrieben von taram am 16.05.2014, 19:27 Uhr

Antrag auf Feststellung einer Behinderung.......Sollen wir oder nicht?

18.7 Kleinwuchs

Körpergröße nach Abschluss des Wachstums
über 130 bis 140 cm
................................................................................ ........................................................................30–40

über 120 bis 130 cm
................................................................................ ..............................................................................50

Bei 120 cm und darunter kommen entsprechend höhere Werte in Betracht.
Dieser GdS ist auf harmonischen Körperbau bezogen.
Zusätzlich zu berücksichtigen sind (z. B. bei Achondroplasie, bei Osteogenesis imperfecta) mit dem Kleinwuchs verbundene Störungen wie
mangelhafte Körperproportionen,
Verbildungen der Gliedmaßen,
Störungen der Gelenkfunktion, Muskelfunktion und Statik,
neurologische Störungen,
Einschränkungen der Sinnesorgane,
endokrine Ausfälle und
außergewöhnliche psychoreaktive Störungen.

Quelle:
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Kleinwuchs

 
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