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Geschrieben von Helenchen1984 am 06.02.2022, 12:34 Uhr

An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Hallo,

für mich gerade ein aktuelles Thema, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wir wollen die Eigentumswohnung meiner Großeltern vermieten. Es haben sich verschiedene Interessenten die Wohnung angeschaut. Eine kleine Familie die ALG 2 bezieht, möchte gern die Wohnung mieten. Die aktuelle Miete und die veranschlagten Nebenkosten liegen im Budget was das Amt zahlt. Jetzt frage ich mich, was ist, wenn die Nebenkosten steigen und die Höchstgrenze überschritten wird? Müsste die Familie wieder ausziehen, weil die Wohnung die Höchstgrenze überschreitet oder wird das Amt die Zahlung erhöhen? Wird die Miete direkt vom Jobcenter dem Vermieter überwiesen oder bekommt der Mieter das Geld vom Jobcenter und überweisst dem Vermieter die Miete?

Wie ist Eure Erfahrung mit Mietern die ALG 2 empfangen? Unser erster Eindruck von der Familie war sehr gut. Ich mache mir nur Gedanken ob das mit der monatlichen Zahlung funktioniert und ob die Kaution von zwei Monatsmieten geleistet werden kann.

Über Tipps und Erfahrungen bin ich sehr dankbar. Ich bin völlig neu in diesem Gebiet.

Viele Grüße

 
51 Antworten:

Da brauchst Du eine Glaskugel

Antwort von Ellert am 06.02.2022, 12:58 Uhr

aber die brauchst Du bei allen Mietern...

Weisst Du was über deren vorherigen Vermieter ob sie da pünktlich zahlten ?
Die Direktzahlungen durch die Arge kann der Berechtigte jederzeit ändern und wenn er seine Unterlagen nicht beibringt fallen Zahlungen schnell mal aus. Zieht einer aus reicht der Anspruch alleine auch nicht, das hatte meine Bekannte. Ehemann zog aus, Wohnung zu groß und zu teuer, sie wollte nicht ausziehen, am Anfang hat sie das dann am Essengeld abgespart,irgendwann einfach weniger Mete bezahlt und der Vermieter bekommt sie nicht raus.
Aber Du kannst auch Verdiener finden die nicht zahlen..
Was sagt die Schufa ?

Was machen die denn an sich, arbeiten sie nur das Einkommen ist zu gering oder sitzen beide daheim und machen nichts? Kaution gewährleistet, ohne gabs bei meiner keinen Schlüssel? Gggf haben sie Eltern als Bürgen ? Letzteres musste meine Jüngste (Studentin) haben, aber ob das die absolute Sicherheit ist ?
Läuft Storm und Gas, Müll etc direkt als Vertrag über den Versorger oder müsstet Ihr das erstmal bezahlen und wieder holen ?

Gibts sowas wie einen Vermieterbund einzutreten und sich zu informieren ?

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Silvia3 am 06.02.2022, 13:58 Uhr

Wir vermieten auch und nehmen keine Mieter, die Leistungen vom Amt beziehen, das schreibe ich auch direkt in die Anzeige. Das ist für die Leute zwar extrem unschön, aber man hat als Vermieter keinerlei Rechte und bekommt säumige Mieter nur sehr schwer und unter großen Verlusten wieder raus. Bei Familien mit Kindern ist es noch schwieriger. Ich würde nach Mietern suchen, die ein geregeltes Arbeitseinkommen und eine saubere Schufa nachweisen können. Lieber die Wohnung einen Monat länger leer stehen lassen, bis man den passenden Mieter gefunden hat.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Neverland am 06.02.2022, 14:05 Uhr

Macht es von eurem menschlichen Eindruck ab. Ob ALG2 oder mit geregeltem Einkommen - du kannst bei beiden Glück haben oder Pech. Ich finde da ist der Eindruck entscheidender. Da ALG2 auch abgeschafft werden soll und durch das Bürgergeld oder ähnlichem ersetzt werden soll, werden die Karten so oder so neu gemischt. Bisher ist es so das wenn die Nebenkosten nicht mehr gedeckt wird, sie die Differenz selbst zahlen müssen. Wie ist euer Eindruck von denen? Wollen die ALG2-Kariere machen oder ist es eine kurze Sache? In finanzielle Nöten kann jeder schnell kommen. Aber die meisten wollen da schnell wieder raus. Eine Wohnung kann dazu die Chance sein.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von renate48 am 06.02.2022, 14:47 Uhr

ich kenne das auch nur so, daß die Miete nicht direkt vom Amt eingezogen wird und bei höheren Nebenkosten die Mieter selbst draufzahlen müssen.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Meyla am 06.02.2022, 14:51 Uhr

Wir haben das früher mal gemacht und würden es nicht mehr tun.

Ständig Probleme mit der Miete, Wohnung verlebt und am Ende sogar Streit vor Gericht wegen fehlender Einsicht/ hoher Kosten.

Nicht nochmal/

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Liam7403 am 06.02.2022, 15:05 Uhr

Das ist heutzutage wirklich schwierig.

Vor allem jetzt, wo die Nebenkosten explodieren. Da kannst du auch bei einer gut verdienenden Familie Probleme bekommen.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von 12Mami am 06.02.2022, 16:01 Uhr

Find es schade dass gefühlt immer alle Menschen als schlimm abgestempelt werden die ALG2 beziehen. Wir mussten auch mal eine kurze Weile ALG2 beziehen weil es nicht anders ging.

Also wenn die Familie wirklich einen guten Eindruck macht, gibt ihn bitte eine Chance. Denn als ALG2 Bezieher ist es auch richtig schwierig eine schöne Wohnung zu finden.

Wer die Miete zahlt kommt ein bisschen darauf an. Es kann zum einen komplett das Amt übernehmen und direkt an euch überweisen oder, wenn die Familie zb nur etwas Aufstockung bekommt und nicht den kompletten Satz, dann zahlt man es meistens selber. (Freunde sind Hausverwalter und sie meinten sie nehmen gerne Leute die die Miete vom Amt bezahlt bekommen, weil es eine hohe Sicherheit auch hat. Normale Erwerbstätige können von heut auf morgen auch ihren Job verlieren!)

Wenn die Höchstgrenze überschritten wird, müssen sie den Rest dann von ihren Regelsatz mit bezahlen, das Amt zahlt nur bis zur Höchstgrenze. Ich meine wenn sie jetzt noch in den Rahmen liegen, werden sich ja die Miete/NK auch nicht exorbitant erhöhen. Auch das Amt passt regelmäßig die Sätze welche zur Verfügung stehen an.

Kaution kann übrigens auch vom Amt übernommen werden.

Also wie gesagt, ich würde der Familie eine Chance geben, vorallem wenn tatsächlich das Amt die Miete direkt übernimmt.

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Danke für alle Antworten

Antwort von Helenchen1984 am 06.02.2022, 16:12 Uhr

Eure Antworten, Tipps und Denkanstösse haben mir sehr geholfen. Vielen Dank.
Ich werde mir noch Informationen bei den interessierten Mietern einholen. Ich weiß nicht viel über sie. Da ich noch keine Erfahrung auf diesem Gebiet habe, bin ich wahrscheinlich auch naiv, glaube meist an das Gute im Menschen.

Ich werde die gesamte Lage noch einmal überdenken.

Einen schönen Nachmittag Euch allen!

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supervorsichtig

Antwort von Benedikte am 06.02.2022, 16:39 Uhr

Ich vermiete auch und wäre bei H 4 Empfängern supervorsichtig. Wobei auch das- es hängt an Personen. Das größte Risiko wurde ja bereits beschrieben- H 4 Empfänger haben wenig Geld und wenn sei bpsw. Reparaturen verschulden, die sie selber zahlen müßten, kann es schnell schief gehen. Bspw. : Kind wirft Spielzeig in die Toilette, die verstopft. Fenster offengelassen bei Sturm, Wasser steht auf dem Parkett. Hohe Energiekostennachzahlung weil alle ganztags in der Wohnung sind- da gibt es ganz viel. Dann- Kündigungen sind ganz schwer, Leute mit Kindern, die keine neue Wohnung finden und Härtefalle iSdBGB geltend machen können, kriegen vom Gericht oft ewige Fristen eingeräumt. Ich hatte mal einen traumatisierten Asylbewerber in einer Wohnung, da habe ich ind er Sache schnell Recht gekriegt, bin ihn aber über JAhre nicht los geworden weil das Gericht ihm immer wieder längere Räumungsfristen einräumte. Bei der Güterabwägung ging es nur um mein schnödes Geld, bei ihm um Obdachlosigkeit, verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Die Idee, mit Vermieten Geld zu verdienen, hatte sich da schnell erledigt- Kapitalvernichtungs-und Beschäftigungsanlage. Wohnung war auch total verwüstet, ich musste neues Bad, Boden usw einbauen.
Das schlimmste- irgendwann kam der mal auf die Idee, arbeiten zu gehen und hatte sich beim seinserzeitigen Sozialamt abgemeldet mit seinem verdienst. Die haben dann keine Miete mehr gezahlt. Er aber auch nicht- das Geld konnte er anderweitig besser ausgeben. Was ich sagen will- ich wäre sehr vorsichtig. Wenn die Wohnung schwer zu vermieten ist und Ihr nur wenige Bewerber habt- dann würde ich drüber nachdenken. Aber Du musst eben auch wissen, dass man mit H4 Mietern fürchterlich Pech haben kann und als Vermieter bluten muss. Sprich- ich würde da ein fünfstelliges Sicherheitspolster einplanen. Es kann auch gutgehen- aber wenn nicht, ist es wirklich schwierig. Wissen tut man es immer erst hinterher.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Okypete am 06.02.2022, 17:10 Uhr

Sorry. Ihr und die Grosseltern sind nicht das Sozialamt. Vermien tut man nicht aus Mitleid sondern um den Wert einigermasen zu erhalten. Im übrgen würde ich nur über Markler vermieten. Der prüft für dich Schufa Eigentumsverhältnisse und alles rund herum. Für sozialn Wonungsbau ist de Staat zuständig und die Komunen dafür bezahlst du Steuern.

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Re: Danke für alle Antworten

Antwort von Ellert am 06.02.2022, 17:17 Uhr

Ohne Schufaauskunft und Vorvermieterauskunft würde ich an keinen vermieten.

Mieter die sich vorstellen sind immer nett
habt Ihr denn nur einen Bewerber ?

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von kuestenkind68 am 06.02.2022, 17:35 Uhr

Generell würde ich sehr vorsichtig sein. Auch bei auf dem ersten Blick solventen Mietern kann man Böses erleben. Mein Schwiegervater hat Wohnungen vermietet (seine Altersvorsorge) und so einiges erlebt. Mietnomaden, die irgendwann verschwunden waren und die Wohnung komplett vermüllt und komplett vernichtet zurückgelassen hatten. Die haben Türrahmen aus der Wand gerissen, das Parkett rausgerissen, Heizungsrohe abgerissen, alles ohne Worte. Die Renovierung hat einen fünfstelligen Betrag gekostet, die durch die Kaution bei weitem nicht gedeckt war. Dann hatte er eine Familie im Haus, die die Mitbewohner tyrannisiert hat, so dass die nach und nach alle ausgezogen sind. Diese Familie kriegte er aber lange nicht raus. Das ging über Jahre. Seit die ausgezogen sind, ist es wieder ruhig im Haus, die jetzigen Mieter bleiben. Dann hatte er mal einen Elektro-Ingenieur als Mieter, der meinte, er könne alle Installationen selbst machen. Mit dem Ergebnis, dass alles verpfuscht war und wir dann erstmal die Leitungen, Schalter usw selbst erneuern lassen mussten....
Und natürlich gab es auch die H4 Empfänger die irgendwann nciht mehr gezahlt haben. Wenn man über Monate da nichts bekommt ist das ein riesen Verlust, rausklagen kann man die nicht so schnell...

Wie gesagt, ich würde mir sehr genau ansehen, an wen ich vermiete. Im Zweifelsfall bekommst du über Monate keine Meite und hast dann ewige Rennerei, Anwaltskosten usw...

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Re: Danke für alle Antworten

Antwort von kuestenkind68 am 06.02.2022, 17:39 Uhr

An das Gute im Menschen darfst du im Privatleben gerne glauben, aber wenn es um viel Geld geht, würde ich das sein lassen. Das kostet DICH dann nämlich ein paar tausend Euro. Natürlich kann eine Familie die vom Amt lebt, korrekt sein. Aber wie gesast, es gilt, nicht auf die schwarzen Schafe reinzufallen und zu versuchen, die vorher zu identifizieren... Schufa-Auskunft und Auskunft vom Vormieter würde ich immer verlangen. Und auf keinen Fall ohne Kaution vermieten und Schlüssel auch erst nach zahlung der Kaution rausgeben!

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von juleba am 06.02.2022, 18:50 Uhr

Ich habe mal im Jobcenter gearbeitet. Ich hatte ca. 120 Fälle, die ich bearbeiten musste. Wäre ich Vermieter gewesen: ich hätte maximal an eine Handvoll von den Leuten eine Wohnung vermietet. Das hört sich grauenhaft und menschenfeindlich an. Vorher war ich auch davon überzeugt, dass Menschen nicht schlecht seien, dachte, dass jeder in blöde Lebenssituationen kommen kann, ... Nach zwei Jahren war ich der Realität näher gekommen. Diejenigen, die tatsächlich einfach nur Pech hatten, waren schnell wieder aus dem Leistungsbezug raus und haben ihr Leben wieder auf die Kette gekriegt. Wer länger als nen Jahr Leistungen brauchte? Ja, da gab es dann auch Gründe, die in den Personen selbst lagen. Und genau die Gründe waren es dann auch, dass ich den Leuten keine Wohnung gegeben hätte. Lieber Leerstand als mit horrenden Kosten aus der Sache raus zu gehen.
So. Und jetzt schmeißt mit Steinen, dass ich so schlecht über Menschen denke.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von juleba am 06.02.2022, 18:56 Uhr

Auf Vorvermieteraussagen würde ich übrigens nichts geben. So manch einer ist froh, den grauenhaften Mieter loszuwerden und bescheinigt das Blaue vom Himmel dafür ...

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Ellert am 06.02.2022, 19:04 Uhr

Ich habe eine Bekannte die immer wieder beteuert arbeiten gehen zu wollen, aber einfach nichts Passendes findet bzw alle sie mobben so dass sie dann nach 4 Wochen weder kündigen müsse.
Normalfamilie Vater arbeitet, Kind, Mutter daheim und kleine Jobs. Dann hat er sie betrogen, sie ihn rausgeworfen, da begann das Elend. Egal was passiert im Leben, immer andere sind schuld nie sie. Mit jeder neuen Liebe die sofort wieder zerbricht gibt sie sich mehr auf, ich kann es nicht beschreiben, das Kind ist zum Vater gezogen und der Antrieb weg. Sie verrennt sich ständig, ich habe aufgegeben helfen zu wollen aber sie ist der Fall den Du beschreibst
sie bekommt Geld für was auch immer, dann wird es ausgegeben für Dinge die sie wichtig findet, nicht für Miete. PI, die 7 Jahre waren um, selbes Spiel mit Überschuldung von Neuem.
Manche Dinge passieren im Leben die Menschen aus der Bahn werfen, aber wenn man die Bahn nichtmehr findet ist das wirklich schwer

Junge Leute zB die beide daheim sind am Besten mit Kindern und fünf Haustieren und nur von der Arge leben in Gegenden wie hier, die wollen nicht arbeiten, Hier suchen viele Supermärkte und McDonalds zB immer. Keine Traumjobs aber man kann davon leben, zumindest etwas verdienen sollten Familien die gesund sind.
ich habe Mitleid mit denen die unveschuldet durch Krankheit oder was auch immer älter dann in diese Situation kommen aber wenn man von der Schule zB schon weiter zur Arge kommt und nicht davon los, dann läuft was falsch.
Ich möchte dort nicht arbeiten, kenne auch Leute dort, was es alles an Gründen gibt nicht zu Terminen zu kommen füllt da sicher schon Bücher.
Und andere die sich mühen und machen - die dann leider keiner will da zu alt oder zu krank...

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den Vor-Vorvermieter ggf ?

Antwort von Ellert am 06.02.2022, 19:04 Uhr

er ist sie ja schon los...

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Helenchen1984 am 06.02.2022, 19:32 Uhr

Ich bin Euch echt dankbar für Eure Beiträge. Die Erfahrungen sind teilweise schockierend. Ich bin völlig blauäugig an die Sache heran gegangen. Da die Wohnung etwas ländlich liegt (trotzdem gute Infrastruktur), bewerben sich hauptsächlich junge Menschen um die Wohnung, einige mit ALG 2 Bezug. In dem Haus selbst sind sechs Wohnungen, alle vermietet bzw. wohnen die Eigentümer selbst darin. Es handelt sich um eine gepflegte Wohnanlage, entweder Rentner oder Erwerbstätige, bisher keine ALG 2 Empfänger. Hunde sind leider verboten (Hausordnung), da hatten wir auch schon Anfragen. Jedoch wollen die anderen Eigentümer leider keine Hunde im Haus haben. Ich hätte damit kein Problem, solange die Hinterlassenschaften entfernt werden und der Hund nicht den gesamten Tag bellt.

Jetzt habe ich wirklich Bauchschmerzen.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Okypete am 06.02.2022, 20:50 Uhr

du vermietest für Deine Grosseltern...gut Infrastuktur ..."normale" Hausgmeinschft....sprenge die nicht...geh zum Markler...keine Tiere ist normal...wer Tiere will soll sch eigentum kaufen...

imm ein Pärchen das erst mal zusammen zieht oder eine solvente Einzelperson...vornehmlich mann...ohne altlsasten wie gechieden mit 3 Kidner ...

werfrt gerne Steine...nur der Rubel zählt

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von juleba am 06.02.2022, 21:46 Uhr

Das ist es. Die Frau mag nicht grundlegend schlecht sein, aber sie wird immer etwas finden, wo das Leben ihr angeblich schlecht mitspielt. Und immer werden andere Schuld sein, weshalb es wieder nicht gut läuft. Sie befindet sich in einer Abwärtsspirale und findet da den Weg nicht raus. Sie braucht Hilfe. Das ist dann aber nicht der Wohnungsgeber, der dann als nächster ausbaden muss, dass bei ihr dann wieder was schief geht.

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Puh - das ja auch noch

Antwort von Ellert am 06.02.2022, 21:58 Uhr

Ich würde dann auch schauen dass die Mieter in die Hausgemeinschaft passen
Junge mit Kind - wer weiss welcher Rentner sich da stört wenn das mal einen Bauklotz fallen lässt.

Ich würde dann eher länger suchen und jemand finden der da reinpasst
wobei ALG2 ja nicht heisst nicht zu arbeiten, da kann man auch zu wenig zum Leben verdienen...

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Hashty am 06.02.2022, 22:12 Uhr

Ich finde das super, dass du gerne einer Familie, die H4 bezieht, diese Chance geben möchtest.
Wenn dir die Familie zusagt, dann gib ihnen ruhig die Wohnung. Das Jobcenter ist zudem zuverlässiger, als ein Gehalt, das zB mal wegbrechen kann oder lieber für anderes ausgegeben wird.
Die Menschen selbst sind das Wichtigste. Und wenn du ein gutes Gefühl hast, dann nimm sie. Wie gesagt, die Miete (und übrigens die NK auch) sind sicher.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Hashty am 06.02.2022, 22:13 Uhr

Ist das denn rechtens, dies sogar in die Anzeige reinzuschreiben?
Das ist Diskriminierung par excellence

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Re: Puh - das ja auch noch

Antwort von 12Mami am 06.02.2022, 22:15 Uhr

Eben das ist es nämlich….ALG2 bedeutet nicht gleich dass man arbeitslos ist. Können auch beide Geringerverdiener sein oder einer ist Student oder die Mutter ist gerade in Elternzeit bekommt nur den Mindestsatz (Oder schon raus aber kein Kita Platz und bekommt garnichts) und Vater ist kein Topverdiener. Viele Möglichkeiten…
Wie schon jemand geschrieben hat, man kann sich ja die ganzen Infos auch einholen…

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Unsinn

Antwort von Okypete am 06.02.2022, 22:16 Uhr

so kann man Denken wenn man 10
Wouzngen hat und mal bei einer testen...oder eine Wonungsgesellchaft ,it 1000 Einheiten...nicht aber bei eienr wohung für zusatzrente der grosseltern!!!!!

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Re: Unsinn

Antwort von Hashty am 06.02.2022, 22:18 Uhr

Kannst du das eventuell auch mal so schreiben, dass es einem möglich macht, es zu verstehen?

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von kirshinka am 06.02.2022, 22:37 Uhr

Die Tante meines Mannes hatte auch an einen ALG2 Empfänger vermietet - ging richtig richtig schief. Das Amt bezahlte da zuerst direkt und dann hat der Mieter das Amt überzeugt, doch ihm die Miete zu überweisen.
Ab da kam nichts mehr bei der Tante an.
Das Amt hat’s auch nicht rückgängig gemacht und es hat sehr sehr lange gedauert, bis der wieder raus war.
Und dann war er verschwunden und die Tante durfte alle seine Möbel einlagern - denn wegwerfen darf man das als Vermieter nicht. Zumindest damals nicht.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von renate48 am 06.02.2022, 23:02 Uhr

War selbst Vermieter und da war es so, jedenfalls bis vor 3 Jahren.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Silvia3 am 06.02.2022, 23:29 Uhr

Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit jungen Leuten. Wir haben in 2 Wohnungen junge Leute die gerade ausgelernt haben (etwas besser bezahlte Büroberufe) und die nun endlich bei Mama und Papa raus wollten. Die sind den ganzen Tag außer Haus, haben deshalb auch keine Haustiere und wollen ansonsten keinen Ärger. Das läuft echt gut. Du solltest auch fragen (und erschnüffeln), ob die Leute rauchen. Wenn dir jemand die ganze Bude einräuchert, kannst du hinterher alles sanieren. Den Gestank bekommt man nicht wieder raus. Auch “ich rauche nur auf dem Balkon” ist hier ein Ausschlusskriterium.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Tonic2108 am 07.02.2022, 8:24 Uhr

Ach ja Hashty mal wieder, mit ihrer realitätsfernen naiven Gutmenschen-Einstellung.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Neverland am 07.02.2022, 8:59 Uhr

Ist es nicht. Wenn man Bock und Spaß hat, kann man dagegen vorgehen. Einige haben das auch bereits gemacht, entsprechende Urteile dazu gibt es.

Für mich würden solche Vermieter selbst dann wegfallen, wenn ich Deutscher und keine Hartz4 beziehen. Male mir da bildhaft aus wie der Vermieter mit Stoppuhr und Regelbuch lauert um alle Verstöße zu ahnden. Samt rasen nachmessen und Treppenhausputzplan.

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warum sind Miete und Nebenkosten sicher ?

Antwort von Ellert am 07.02.2022, 8:59 Uhr

Wir haben den Fall ja meiner Bekannten
wenn die lieber eine Woche nach Mallorca fliegen will zahlt sie halt einen Monat keine Miete.
Sicher ist nichts, das liegt immer am Mieter = Menschen.
Meine Bekannte bekommt vom Amt alles überwiesen und sie muss es weitergeben

Aber das kann auch passieren wenn man normal arbeitet und genug verdient, auch da kann man Mieter erwischen die unzuverlässig sind.
Und wenn jemand eben heizt wie bekloppt und viel Wasser braucht zahlt das die Arge nicht sondern vermutlich der Vermieter und bekommt es von den Mietern nicht wieder wenn die nichts haben.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Hase67 am 07.02.2022, 9:08 Uhr

Ich muss mich leider in den Chor der Mahnerinnen mit einreihen - ich habe vor vielen, vielen Jahren nebenberuflich bei einer Wohnungsbau- und -vermietungsgesellschaft gearbeitet, und die "Überweisung direkt vom Amt" klappte dort nur sehr vereinzelt. Hingegen habe ich viele langwierige Räumungsverfahren, natürlich auch verzweifelte Mieter, die nichs anderes gefunden haben, aber eben auch unhaltbare (für die Wohnungen selbst sowie für die Nachbarn) Zustände in einigen Wohnungen erlebt.

Das hat nichts damit zu tun, dass man ALG2-Bezieher unter Generalverdacht stellen sollte, ich wäre aber selbst auch vorsichtig, wenn das die einzige Wohnung ist, die ich zur Verfügung habe und auf das Geld angewiesen bin. Es kann gut gehen (und ich bin auch jemand, der anderen grundsätzlich einen Vertrauensvorschuss gibt), es kann aber auch granatenmäßig in die Hose gehen, und dann braucht ihr einen Plan B, viel Geduld und einen guten Anwalt. In jedem Fall würde ich zu meiner eigenen Sicherheit Auskünfte einholen wollen und würde auch eine Haftpflichtversicherung verlangen, die Mietsachschäden abdeckt.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Chef12345 am 07.02.2022, 9:19 Uhr

Mein Bruder ist auch Vermieter und seine Erfahrungen seit Jahren,Alg2 Empfänger sind bisher die besten Mieter gewesen.


Immer pünktlich die Miete gezahlt,sauber ,ordentlich, zuverlässig.

Mieter ohne Alg2 da hatte er sehr viel Ärger. Miete kam unzuverlässig, die haben in der Wohnung alles verdrecken lassen, gab nur Stress mit denen. 2x musste er solche Leute rausklagen und die Wohnungen wieder renovieren,hat ihn viel Geld gekostet.

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Re: das Amt muss gar nicht überzeugt werden,

Antwort von wolfsfrau am 07.02.2022, 9:27 Uhr

da reicht ein einfache Info des Hilfeempfängers, dass die Miete nicht mehr an den Vermieter gehen soll und schon darf man es nicht mehr.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Häsle am 07.02.2022, 10:51 Uhr

Das Jobcenter zieht sich sofort raus, wenn ihnen irgendwas nicht passt.

Meine Eltern hatten das mal mit einer Bekannten, der sie eine Wohnung vermietet haben. Junge Frau mit Baby. Sie haben ihr beim Ausfüllen und Zusammentragen aller geforderten Unterlagen geholfen, den Umschlag mit ihr zusammen befüllt und beschriftet, und ihn für sie bei der Behörde eingeworfen.
Die nächste Miete wurde nicht überwiesen, die Sachbearbeiterin war "nicht verfügbar". Das zog sich drei Monate hin. Dann hieß es, die Unterlagen wären nie angekommen. Sie haben also nochmal alles abgegeben, und dann dauerte es zwei Monate, bis die Miete auf dem Konto war. Natürlich nicht rückwirkend.
Zum Glück waren meine Eltern nicht direkt auf die Miete angewiesen, und zum Glück für die Mieterin hatte sie ein gutes Verhältnis zu ihnen.

Hundertprozentig sicher ist nichts, aber das Jobcenter/Sozialamt definitiv auch nicht.

Familien, in denen niemand arbeitet, sind mir suspekt.

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Re: warum sind Miete und Nebenkosten sicher ?

Antwort von Neverland am 07.02.2022, 11:01 Uhr

ARGE kann die Miete selbst überweisen. Oder an den Mieter, der muss dann weiterleiten.

Heizung kann man über den Vermieter laufen lassen, wie Strom und Wasser auch, muss man aber nicht. Üblich ist das auch nur in privaten Zweifamilienhäusern wo es keine klare Trennung nach Wohnungen gibt.

Hier geht es um ein Wohnhaus mit mehreren Eigentumswohnungen. Da dürfte jede Wohnung eigene Anschlüsse und Zähler haben. für Strom, für Wasser, für Heizung. Die Mieter müssen also selbst die Verträge mit den Versorgern abschließen. Bezahlen sie das nicht, wird es eben abgestellt. Hat mit dem Vermieter aber nichts zu tun.

Der hat im schlimmsten Falle den Ausfall bei der Miete. Den die Nebenkosten welche ansonsten anfallen, hätte er auch bei Leerstand der Wohnung. Plus die Grundkosten für die Grundversorgung der Heizung, Strom und Wasser da die auch bei Leerstand anfallen.

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Re: warum sind Miete und Nebenkosten sicher ?

Antwort von tonib am 07.02.2022, 11:29 Uhr

Ich finde es nicht seriös, Leerstand mit Vermietung zu vergleichen. Die Alternative wäre ja eher die - ggfs. spätere - Vermietung an jemand anderen.

Und das Schlimmste ist nicht der Ausfall der Miete. Das Schlimmste sind jahrelange Prozesse, wo der Vermieter zwar recht bekommt, aber die Mieter als Alternative nur die Obdachlosigkeit haben, weil sie sonst niemand nehmen will und sie sich keine andere Wohnung leisten können. Und die Zerstörung des Mietgegenstands. Und den Ärger mit den Miteigentümern.

Das betrifft 1. nicht nur Hartz IV-Bezieher und 2. natürlich nicht alle Hartz IV. Bezieher, aber eine statistische Häufung wirst Du finden. Letztlich hilft nur eine persönliche Einschätzung auf einer möglichst breiten Datenbasis.

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Re: warum sind Miete und Nebenkosten sicher ?

Antwort von Neverland am 07.02.2022, 11:53 Uhr

Wer redet von seriös?
Würde es darum gehen müsste sich der größte Teil der Schreiber hier Fremdschämen.

Mietnormaden kann es immer geben. Die legen dir, wenn die es richtig drauf haben, auch gefälschte Abrechnungen vor. Was dann? Oder ich habe bereits die Kündigung erhalten, gebe die letzten 3 Abrechnungen ab und Vermieter geht davon aus, alles super. Und dann zahle ich einfach nicht mehr.

Vermieten ist immer Glückssache. Will man es etwas minimieren, nimmt man einen Bürgen. Gerade wenn junge Familie, kann man da dann auch gut mit begründen.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Silvia3 am 07.02.2022, 11:55 Uhr

Keine Ahnung, ob es zulässig ist. Ist hier so üblich.

Und nein, ich stehe nicht mit der Stoppuhr im Treppenhaus. Indem ich passende Mieter aussuche, stelle ich sicher, dass genau das nicht passiert. Ich möchte nach Abschluss des Mietvertrags nie wieder einen Fuss in das Haus setzen müssen, denn ich will meine Ruhe.

Wenn es ein technisches Problem gibt, kümmert sich die Hausverwaltung oder ich rufe einen Handwerker. Ich will mit dem ganzen Vermietgedöns nichts zu tun haben. Deswegen ist es so wichtig, solvente, ruhige Mieter zu finden.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Neverland am 07.02.2022, 11:59 Uhr

Dann lass auch die Hausverwaltung die Mieter suchen. Sofern die das anbieten. Oder jemand anders der sich rechtlich auskennt. So bist du nur das klassische Beispiel dafür wie es nicht geht.

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Re: warum sind Miete und Nebenkosten sicher ?

Antwort von Silvia3 am 07.02.2022, 12:00 Uhr

Nein, das stimmt nicht. In den meisten Häusern schließen die Mieter nicht selbst Verträge mit den Versorgern ab, sondern zumindest Wasser und Heizung werden über das Hausgeld abgerechnet. Strom läuft dagegen meist separat.

Wenn dann der Mieter alle Zahlungen einstellt, hat man als Vermieter auch noch Wasser und Heizung an der Backe.

Deswegen: Augen auf bei der Mieterwahl!

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Re: warum sind Miete und Nebenkosten sicher ?

Antwort von Ellert am 07.02.2022, 13:06 Uhr

Genau, im EFH ist das anders,
Heizungen in größeren Häusern werden oft abgelesen, Wasser auch
Strom schliesst der extra ab.
Wenn der Mieter meint die Wohnung auf 30 Grad heizen zu müssen dann zahlt das auch keine Arge und ist deutlich teurer als Leerstand so zu beheizen dass nicht s passiert


Ich behaupte einfach nur dass eben ein Bezieher von Leistungen der Arge keine Sicherheit ist denn die Arge muss nicht zahlen an den Vermieter
und legt er mal zu spät Anträge vor kommt eben das Geld auch nicht einfach automatisch weiter.

Sicher ist nichts, wie gesagt, Bürgen kenne ich bei Studenten, könnte man ggf auch so machen wenn der Bürge sicher ist.
Bei einem Normalverdiener kann man ggf noch pfänden lassen, der mit der Arge dürfte nichts haben

keiner von uns hier weiss doch was über das angesprochene Paar, ggf arbeiten beide und das geld reicht nicht zum Leben
oder sitzen sich nur faul als Dritte Generation arbeitsunlustig daheim
an letztere würde ich niemals vermieten, aus Prinzip nicht

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Pamo am 07.02.2022, 14:57 Uhr

Das JobCenter hat zum Ziel, dass der Leistungsempfänger verantwortungsvoll und selbstständig wird. Daher wird nicht so gern direkt an den Vermieter gezahlt bzw nur befristet - bis der Mieter wieder flügge genug ist, um seinen Kram selber zu erledigen.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Silvia3 am 07.02.2022, 15:17 Uhr

Es geht sehr gut - seit vielen Jahren.

So etwas Wichtiges wie die Mietersuche überlasse ich sicher nicht einer Hausverwaltung.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von renate48 am 07.02.2022, 16:12 Uhr

Abgesehen von der Solvenz würde ich auch vor allem darauf achten , daß die Mieter in die Hausgemeinschaft passen.

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Ah stimmt ja Tonic

Antwort von Hashty am 07.02.2022, 23:06 Uhr

Wie konnte ich das nur vergessen?! *andiestirnklatsch
Ist ja nur mein Job, wie kann ich es mir da anmaßen, irgend eine Meinung dazu zu haben...

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Neverland am 08.02.2022, 8:28 Uhr

Dann bleibt zu hoffen, das dir nicht irgendwann eine Klage ins Haus flattert.

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Klage- wieso?

Antwort von Benedikte am 08.02.2022, 19:21 Uhr

Als privater Kleinvermieter kannst Du Deine Mieter ziemlich frei aussuchen.

Bonität ist ein sehr zulässiges Kriterium.

Genau wie das, dass Mieter sich in die Mieterstruktur einfügen müssen.

Meine Erfahrung ist auch, dass Leute, die arbeiten und selber für ihren Lebensunterhalt sorgen, dem Vermieter nur auf den Pelz rücken, wenn wirklich was ist.

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Re: An Immobilienbesitzer - Wohnungsvermietung an ALG 2 Empfänger

Antwort von Methos am 09.02.2022, 21:05 Uhr

Hast eine PN.
Lg
Marion

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Re: Ah stimmt ja Tonic

Antwort von miaandme am 10.02.2022, 8:31 Uhr

Wenn es dein Job ist, wie kannst du dann sagen, dass sie Miete sicher sei?

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