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Geschrieben von desireekk am 07.05.2015, 16:35 Uhr

Äpfel und Birnen...

Hsllo,

Äpfel und Birnen...werden hier verglichen!

Bei Unterschrift unter den KiTa-Vertrag erklärt man sich mit den dort geneannten vertraglichen Bedingungen einverstanden.
Dazu gehört eben oft, dass die Erzieher kollektiv im (z. B.) August und an Weihnachten Urlaub nehmen und dadurch die Einrichtung zu ist.

Aber selbst wenn die Einrichtung NICHT zu wäre, würde man den Urlaubsanspruch der Erzieher mitbezahlen, was ganz normal ist.
Wenn einem die Schliesszeiten so dermassen nicht gefallen, muss man eben eine andere Einrichtung suchen oder alternative Betreuungsformen wählen, wobei auch diesen zu über 99% bezahler Urlaub zusteht.

Den GANZEN KiTa-Beitrag für die Strek-Zeit kann man sicher nicht kürzen, aber anteilig um die ersparten Lohnkosten für die streikenden AN schon eher...

Gruss

Désirée

 
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