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Geschrieben von Leena am 25.06.2007, 18:24 Uhr

Abgabefrist war 31.05.2007

Abgabefrist für die ESt-Erklärung 2006 war grundsätzlich der 31.05.2007 für die Leute, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Unter bestimmten Umständen kann man jedoch Fristverlängerung beantragen, maximal bis Ende Februar 2008 - aber das ist wirklich maximal und nur in bestimmten begründeten ganz besonderen Einzelfällen möglich. Ansonsten können sich negative Folgen ergeben, wenn man die Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht abgibt, von Mahnung, Zwangsgeld, Schätzung etc. bis zur Ersatzzwangshaft, ggf. wird auch ein sog. Verspätungszuschlag festgesetzt.

Wenn man dagegen nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und man freiwillig abgeben möchte, muss man den Antrag auf Veranlagung / die Steuererklärung bis spätestens 31.12.2008 abgeben, und dieser Termin kann auch nicht verschoben werden.

So, das wäre mal die Kurzfassung zu dem Thema! ;-)

 
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