Geschrieben von Feuerschweifin am 17.02.2021, 22:24 Uhr |
50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
... ist das heute gefällte Urteil über einen 20-Jährigen wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter Körperverletzung und eines Angriffs auf Polizeibeamte.
Der Täter sitzt jetzt bestimmt lachend daheim auf dem Sofa. Sorry, aber solch einem Urteil (oder den dafür zugrunde liegenden Strafmaßen) kann ich nur noch mit Sarkasmus begegnen.
https://www.google.com/amp/s/www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-20-jaehriger-nach-ausschreitungen-auf-opernplatz-verurteilt-a-e453230e-d250-4fa1-9941-180b5a1fd790-amp
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Ichx4 am 18.02.2021, 5:01 Uhr
Ja, unbegreiflich.
Passt aber in der Relation zu 4,5 Jahren bei Mord.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von bea+Michelle am 18.02.2021, 8:40 Uhr
Die deutsche Rechtsprechung ist manchmal echt für den A....
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Lusiana am 18.02.2021, 8:53 Uhr
Ich finde die Strafe angemessen, er wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und er ist Ersttäter. Die 50 Sozialstunden sind nicht lächerlich, sondern eine Erziehungsmaßnahme und wenn er die Stunden nicht leistet, kommt er ein paar Tage in den Jugendknast und darf die Stunden anschließend ableisten. Was wollt Ihr denn eigentlich für Strafen? Nehmen wir mal an, es ist Euer Kind.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Trini am 18.02.2021, 8:55 Uhr
Dafür saß Peter Graf 3 Jahre und 9 Monate wegen Steuerhinterziehung und Uli Hoeneß wurde zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Trini
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von renate48 am 18.02.2021, 9:32 Uhr
Jetzt muß ich mal bösartig werden:
" war ja nur ein deutscher Polizist..."
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Petra28 am 18.02.2021, 9:56 Uhr
Und das beide völlig zu Recht.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Petra28 am 18.02.2021, 9:59 Uhr
Finde ich auch.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von tonib am 18.02.2021, 10:19 Uhr
Naja, man könnte sich evtl. auch vorstellen, der angegriffene Polizist wäre Dein Kind.
Ich finde es trotzdem (gerade noch) ok.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Maca am 18.02.2021, 10:32 Uhr
Das Urteil ist ( für einen 20 jährigen und reumütigen Ersttäter) angemessen und wurde nicht instrumentalisiert, um den Rachebedürfnissen der Volksseele zu genügen.
Richtig so.
Das wäre vielen wohl lieber gewesen:
https://www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/panorama/justiz/g20-in-hamburg-erste-urteile-zu-krawallen-sollen-abschrecken-a-1165323-amp.html
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Silvia3 am 18.02.2021, 10:37 Uhr
Ich finde, dass diese Strafe vergleichsweise (in Relation zu anderen Urteilen) hart ist. In diesem Fall ist sie wahrscheinlich auch noch recht sinnvoll. 50 Arbeitsstunden sind kein Pappenstiel und 500 Euro werden im Relation zum Einkommen des Students wahrscheinlich weh tun (außer Papa zahlt, aber danach können die Richter nunmal nicht gehen). Ein Buch KÖNNTE bei einem Studenten vielleicht sogar eine gewisse Wirkung haben.
Da hat es in Deutschland schon viel weniger harte und deutlich sinnlosere Strafen gegeben.
Silvia
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Lusiana am 18.02.2021, 11:30 Uhr
Da hast Du recht, dann wäre ich stinksauer, leider sind Polizisten solchen Gefahren immer wieder ausgesetzt. Aber der junge Mann hat in die Richtung geworfen, er hat scheinbar niemanden getroffen, er war etwas besoffen. Ich nehme mal an, die haben in der Gerichtsverhandlung auch berücksichtigt, wie der junge Randalierer aktuell aufgetreten ist, ob er einsichtig, reuig etc. war. Insgesamt ist das ein nicht zu geringes Urteil für einen Ersttäter. Ich finde übrigens die Pflichtlektüre gut
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Feuerschweifin am 18.02.2021, 11:43 Uhr
"um den Rachebedürfnissen der Volksseele zu genügen."
Natürlich, nur darum geht es, wenn man die Höhe der Strafmaße nicht ausreichend findet. Nicht.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von cube am 18.02.2021, 11:53 Uhr
"Der Angeklagte hatte eingeräumt, im Juli 2020 eine Glasflasche in Richtung von Polizeibeamten geworfen zu haben. Nach seiner Festnahme war bei ihm mehr als ein Promille Alkohol im Blut festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund habe er sich zu der Tat hinreißen lassen, sagte er."
Dafür, dass er nur etwas geworfen hat, ist die Strafe sogar erstaunlich hoch ausgefallen.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von tonib am 18.02.2021, 12:44 Uhr
Der Autobahnbrückenmörder hat auch nur "etwas geworfen".
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von Detektiv007 am 18.02.2021, 13:58 Uhr
https://www.infranken.de/lk/kulmbach/raserprozess-todesfahrer-von-selb-bekommt-bewaehrung-art-5082022
Und was sagst du hierzu???
Wer denkt an die Freunde, die es mit ansehen mußten, an die trauernden Eltern?
auch hier wurde das Jugendstrafrecht herangezogen, zu unrecht wie ich und viele Menschen hier finden.
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von cube am 18.02.2021, 14:00 Uhr
Ich denke, das du eigentlich ganz genau versteht, was ich damit meine.
Und?
Antwort von Berlin! am 18.02.2021, 14:45 Uhr
Was genau hat er denn gemacht?
Also nicht "er war halt dabei".
Was ganz konkret war die Handlung, wegen der er verurteilt wurde?
Hatte er einschlägige Vorstrafen?
Und kleiner Hinweis: im Jugendstrafrecht herrscht, anders als im Erwachsenenstrafrecht, der Resozialisierungsgedanke vor. Sollte man vielleicht wissen, bevor man urteile kritisiert.
Wie noch so einiges andere auch, btw.
Re: Und?
Antwort von Lusiana am 18.02.2021, 16:16 Uhr
Er hat eine Flasche in die Richtung Polizei geworfen
Re: Und?
Antwort von Feuerschweifin am 18.02.2021, 16:17 Uhr
Ist mit bewusst, Berlin! Ich weiß das, wie so einiges andere auch. Und komme trotzdem zu einer anderen Meinung.
Re: Und?
Antwort von Berlin! am 18.02.2021, 17:47 Uhr
In dem Fall finde ich es sehr schwer, eine Meinung zu bilden, weil das Wissen über die zum urteil führenden Fakten so gering ist.
Gesetzt dem Fall er hat als Teil einer pöbelnden Gruppe, die sich spontan zusammengeschlossen hat, eine Flasche (Glas?) in Richtung einer Gruppe Menschen geworfen, aber niemanden verletzt:
das Urteil ist absolut im Rahmen dessen, was bei Ersttätern verhängt wird. Ich finde es sogar ausgesprochen kreativ, einer der Vorteile, wenn Jugendstrafrecht angewendet wird.
Ganz losgelöst von diesem fall finde ich es immer leicht problematisch, wenn nach härteren Strafen, härterem Durchgreifen etc. pp. verlangt wird. Und zwar von Personen, die von der eigentlichen Tat gar nicht betroffen sind. das hat immer sowas von einem wütenden Mob, der "Hängt sie höher!" schreit.
Re: Und?
Antwort von Feuerschweifin am 18.02.2021, 18:39 Uhr
Ich weiß, was du meinst. Aber meine Meinung über zu niedrige Strafmaße speist sich daraus, dass ich leider zu oft (beruflich) mitbekommen habe, was ich im AP geschrieben habe: "Der Täter sitzt jetzt bestimmt lachend daheim auf dem Sofa."
Es war nicht auf dem Sofa, aber das nicht Ernstnehmen der Strafe und die ldaraus resultierenden weiteren Straftaten, weil "mir passiert ja eh nix", und das nicht nur von einer Person, sondern als regelmäßig auftretendes Phänomen, hat mich zu der Meinung gebracht, die ich heute vertrete.
Re: Und?
Antwort von Berlin! am 18.02.2021, 19:45 Uhr
Leider führen selbst drakonische Strafen nicht dazu, dass weniger Straftaten begangen werden. Weil nämlich jede Täter*in davon ausgeht, nicht erwischt zu werden. Oderaber sich über das Strafmaß und die Konsequenzen allgemeine ewig bis keine Gedanken macht.
Im Jugendstrafrecht hängt enorm viel davon ab, wie sich die Täterin vor Gericht gibt. Zeigt sie Reue? Hat sie sich mit der Tat auseinander gesetzt, ggf. Wiedergutmachung betrieben? Sich entschuldigt? Wie ist die Sozialprognose?
Ist davon auszugehen, dass so eine Tat erneut begangen wird?
All diese Dinge wissen wir nicht.
Re: Und?
Antwort von cube am 18.02.2021, 20:12 Uhr
Du weißt aber nicht, ob genau dieser Täter sich eins ins Fäustchen lacht oder ob er nicht nachträglich betroffen war über das, was er da in alkoholisiertem Zustand getan hat.
Es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob jemand echte Reue zeigt oder tatsächlich da sitzt und den Richter/In auch noch frech angrinst.
Abgesehen davon finde ich, man sollte sich immer vor Augen halten, dass diese Gesetze und Strafmaße auch einem selbst zu Gute kommen würden.
"Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten."
Die Strafe selbst soll dann einen Ausgleich für erlittenes Unrecht oder Sühne für eine Tat darstellen.
Das in sich sagt für mich eigentlich aus, dass unsere Gesetze nicht dazu dienen sollen, möglichst harte Strafen zu verhängen, sondern zu schützen und auszugleichen bzw. dem Täter eine Buße auferlegen. Die ihm im besten Fall Gelegenheit gibt, sein Verhalten neu zu bewerten.
Das dies ein Idealfall ist und auf viele Täter sicher nicht zutrifft, ist mir klar - aber gerade bei einem Ersttäter, der auch nicht mit Karacho in einen bereits am Boden liegenden hineingesprungen ist (was ja auch passierte), finde ich die die Anklagepunkte schon saftig und die Strafe tatsächlich eher hart. Leiste mal 50 Std neben deiner eigentlichen Tätigkeit ab, zahle 500 Euro wenn du nicht viel hast (orientiert ja am "Einkommen"). Das Buch lesen zu müssen finde ich daneben mal etwas, was wirklich dazu geeignet ist, jemandem zum nachdenken zu bewegen.
Re: Und?
Antwort von As am 18.02.2021, 21:14 Uhr
Ich bin ehrlich erstaunt, dass ich mit dir und Berlin! in diesem Fall einer Meinung bin.
Re: Und?
Antwort von cube am 19.02.2021, 10:01 Uhr
Es geschehen doch noch Zeichen & Wunder
Schönes Wochenende dir.
LG
Re: 50 Arbeitsstunden, 500 Euro und Lektüre eines Buches
Antwort von pauline-maus am 19.02.2021, 12:38 Uhr
strafe muss sein , das ist klar .
nur sehe ich das nioch aus einer anderen richtung .
der junge mann ist 20 , in einem "denn sie wissen nicht was sie tun" alter.
sicher kommt jetzt wieder " das müsste er aber" , klar aber er ist eben noch halb kind/jugendlich und könnte sich aber in 2 jahren berappelt haben und ein "wertvolles " mitglied der gesellschaft werden .
ein knastaufenthalt würde ihm aber zeitlebens auf die füsse fallen .
50 arbeitstunden sind aber reichlich in diesem alter , ich finde es ok wie es ist
Weiss jemand ...
Antwort von kunstflair am 19.02.2021, 18:30 Uhr
... was er lesen muss?
Laut Spiegel...
Antwort von Leena am 19.02.2021, 20:18 Uhr
"Darüber hinaus muss der nicht vorbestrafte Student 500 Euro an die Kinderhilfe zahlen und das Buch »Deutschland im Blaulicht« der Polizistin Tania Kambouri lesen."
Re: Laut Spiegel...
Antwort von renate48 am 20.02.2021, 9:50 Uhr
Hoffentlich liest er`s dann auch; dann wäre die "Strafe" ja ganz sinnvoll.
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