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Geschrieben von 32+4 am 13.06.2007, 21:54 Uhr

32+2 +2 dazuschmeiße *g*

Ihr könnt einen Berechtigungswechsel beim Erziehungsgeld vornehmen.
D.h. er würde dann das Erziehungsgeld erhalten (300€ bei Euch, oder?), in Elternzeit gehen und Du stehst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung.


http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

da steht einiges drin.

lg, sandra

grad Streß mit den Zwergen hat

 
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