Geschrieben von JaMe am 29.10.2014, 13:32 Uhr
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brauch eure Hilfe
Du brauchst keinen eindeutig männlichen Namen. Das ist Blödsinn, der immer noch gerne (auf von Standesbeamten) erzählt wird. Ein Kind muss sich lediglich mit seinem Namen identifizieren können und das kann es genauso mit einem geschlechtsspezifischen Namen, wie mit einem Unixes-Namen. Dazu gibt es inzwischen auch Gerichtsurteile. Hier mal ein Link:
http://www.kanzlei-wulf.de/2009/03/bgh-keine-verpflichtung-zur-vergabe-eines-eindeutigen-mannlichen-oder-weiblichen-vornamens/
Aus einer Geburtsurkunde muss der Name und das Geschlecht eindeutig hervorgehen, aber das heißt NICHT, dass das Geschlecht durch den Namen eindeutig hervorgehen muss. Denn das Geschlecht wird gesondert eingetragen.
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