Vornamen

Vornamen

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Schneckchen79 am 12.06.2006, 10:56 Uhr

5 Vornamen!!

Huhu!

Da haben die Eltern sich entweder nicht schlau gemacht oder im Krankenhaus wurde beim Aufschreiben ein Fehler gemacht: Es dürfen nur zwei Namen mit Bindestrich verbunden werden, mehr geht nicht. Der Kleine heißt also wohl Kay-Christopher, die anderen Namen haben vielleicht eine Bedeutung für die Eltern, wo ist das Problem? Denn in der Schule wird er wohl als Kay-Christopher Möller in der Klassenliste stehen, das sieht doch klasse aus. Außerdem ist die Website, auf der die Info gefunden wurde, fünf Namen seien das rechtliche Maximum, ebenfalls falsch informiert. Im Prinzip ist es allein den Eltern überlassen, wieviele Namen ihr Kind bekommt, Standesbeamte dürfen nur die Empfehlung aussprechen, nicht mehr als fünf oder sechs Namen zu vergeben und in Extremfällen eine Unmenge an Namen verweigern, wogegen die Eltern jedoch klagen dürfen. Ich glaube, vor längerer zeit einmal gelesen zu haben, dass 12 Vornamen für einen Jungen nach einer Klage der Eltern zugelassen wurden, die zunächst 20 geplant hatten. DAS ist heftig...

Hier in Freiburg stand vor ein paar Monaten bei den standesamtlichen Nachrichten eine Amélie-Pauline Lucy Ottilia Letitia Anne XYZ. Fand ich auf den ersten Blick echt heftig, aber genannt wird sie im Zweifel doch sowieso Amélie-Pauline oder am ehesten Amélie, Bindestrich hin oder her.

Also, alles halb so wild!

LG
Silke

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Wann ist Ihr Entbindungstermin ..? In diesen 12 Foren für die Schwangerschaft
finden Sie andere schwangere Frauen, die auch in Ihrem Monat entbinden:
Schwangerschaftsforen
  * Januar * März * Mai * Juli * September * November
  * Februar * April * Juni * August * Oktober * Dezember
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.