Geschrieben von Bleu am 11.06.2006, 15:30 Uhr
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5 Vornamen!!
In Deutschland sind fuenf Vornamen rechtlich das Maximum, das habe ich auf einer Internetsnamensseite gelesen.
Ich denke auch, dass der erste Vorname (alle 3 Namen) Schwierigkeiten birgt, da die Bindestriche rechtlich bedeuten, dass alle drei Namen der Vorname sind, und somit auch immer alle zusammen auf Dokumenten etc. gelistet werden muessen.
LG aus England
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